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Landgericht Berlin II, Urteil vom 16.05.2024
- 64 S 198/22 -
Wirksamkeit einer Mietvertragsergänzung trotz mehrwöchigen Abstands zwischen Unterschriftleistungen des Mieters und Vermieters
Ausschluss der Eigenbedarfskündigung stellt keinen unzulässigen Vertrag zu Lasten Dritter dar
Für die Wirksamkeit einer Mietvertragsergänzung ist es unerheblich, ob zwischen den Unterschriftleistungen von Mieter und Vermieter mehrere Wochen liegen. Kommt es zu einem Eigentümerwechsel, muss sich der neue Vermieter den Ausschluss der Eigenbedarfskündigung auf Dauer gegen sich gelten lassen. Ein unzulässiger Vertrag zu Lasten Dritter liegt nicht vor. Dies hat das Landgericht Berlin II entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2001 vereinbarten die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung nachträglich den
Keine Unwirksamkeit des Ausschlusses der Eigenbedarfskündigung
Das Landgericht Berlin II entschied gegen die Vermieterin. Die
Kündigungsausschluss stellt kein Vertrag zu Lasten Dritter dar
In der Vereinbarung zum
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.08.2024
Quelle: Landgericht Berlin II, ra-online (zt/GE 2024, 643/rb)
- Ausschluss der Eigenbedarfskündigung durch notariellen Kaufvertrag kommt Wohnungsmieter zu gute
(Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom 13.11.2020
[Aktenzeichen: 12 C 1523/20]) - BGH: Kündigungsbeschränkungen und Auswechslungen des Mietgegenstandes bedürfen der Schriftform
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.01.2012
[Aktenzeichen: VIII ZR 235/11])
Jahrgang: 2024, Seite: 643 GE 2024, 643
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Dokument-Nr. 34267
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