Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.07.2010
- 1 Ss 336/08 -
Ohne Ticket in Bus oder Bahn ist nicht unbedingt Schwarzfahren
OLG Frankfurt zu den Voraussetzungen der Strafbarkeit des Schwarzfahrens nach § 265 a StGB
Wer ohne Fahrkarte in Bus oder Bahn steigt, ist noch nicht automatisch ein "Schwarzfahrer" und gemäß § 265 a StGB (Beförderungserschleichung) strafbar. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.
Im zugrunde liegende Fall hatte das Amtsgericht Frankfurt am Main einen Mann wegen
Viermal "schwarz gefahren"
Der Mann wurde 2006 viermal in unterschiedlichen Straßenbahnen ohne gültigen Fahrausweis angetroffen. In dem Urteil des Landgerichts hieß es:
"Der Angeklagte benutzte ...
am 7.3.2006 gegen 10.22 Uhr die Straßenbahn der Linie 11,
am 30.3.2006 gegen 9.49 Uhr die Straßenbahn der Linie 11,
am 4.11.2006 gegen 8.18 Uhr die Straßenbahn der Linie 11 und
am 15.11.2006 gegen 6.24 Uhr die U-Bahn der Linie U7.
Der Angeklagte wurde jeweils kontrolliert. Er konnte keinen gültigen Fahrausweis vorzeigen, da er den Fahrpreis nicht entrichtet hat."
OLG hebt Urteil auf
Der Mann legte gegen die Entscheidung des Landgerichts Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein. Dieses hob das Urteil auf und verwies es zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurück. Das OLG führte aus, dass die Feststellungen des Landgerichts unvollständig bzw. lückenhaft seien.
§ 265 a StGB ist ein Erfolgsdelikt
Der Tatbestand des § 265 a StGB sei ein Erfolgsdelikt, führte das OLG aus. Die Vollendung setze ein Vermögensschaden voraus, der in dem Entgehen des Entgelts liege und regelmäßig mit der Verwirklichung des "Erschleichens" gegeben sei.
Vollendung der Tat mit Beginn der Beförderungsleistung
Vollendet sei die Tat mit dem Beginn der Beförderungsleistung. Auszuscheiden seien aber Fälle, in denen nach der Verkehrsauffassung eine "Beförderung" noch gar nicht vorliege (z. B. Abbruch der Fahrt oder Entdeckung des Täters nach wenigen Metern), in denen auch ein nicht erschleichender Fahrgast eine entgeltspflichtige Leistung nicht erlangt hätte.
Hatte die Beförderungsleistung schon begonnen?
Die Feststellungen im angefochtenen Urteil ließen keine Beurteilung zu, ob mit der Beförderungsleistung bereits begonnen und die Tat damit bereits vollendet worden sei, führte das OLG aus. Die Feststellungen erschöpften sich in der Mitteilung, dass der Angeklagte die Straßenbahnen der Linie 11 und die U-Bahn der Linie U7 in Stadt1 benutzte und er kontrolliert worden sei.
Vor dem Anfahren der Bahn liegt allenfalls eine versuchte Leistungserschleichung vor
Die konkreten Umstände der Fahrt und der Fahrscheinkontrolle seien nicht dargelegt. So fehlten Ausführungen dazu, an welcher Haltestelle der Angeklagte in die Straßenbahn bzw. U-Bahn eingestiegen ist und was für eine Fahrtstrecke er bereits zurückgelegt hatte als er von den Kontrolleuren kontrolliert worden sei. Auch lasse die Formulierung, dass er die Straßenbahn bzw. die U-Bahn benutzte, keinen Schluss auf die bereits zurückgelegte Fahrtstrecke zu und schließe nicht aus, dass die Straßenbahn bzw. U-Bahn im Zeitpunkt der Kontrolle erst angefahren war. In diesem Fall wäre aber nur ein, nach § 265 a Abs. 2 StGB ebenfalls strafbarer, Versuch des Erschleichens von Leistungen gegeben.
Der objektive Tatbestand der Leistungserschleichung sei nicht bereits dann erfüllt, wenn der Fahrgast das Verkehrsmittel unberechtigt nutzte. Er müsse darüber hinaus für einen objektiven Beobachter den Anschein geben, dass er berechtigt sei, das Verkehrsmittel zu nutzen, führte das OLG aus.
Hinweis
Einen Straftatbestand des "Schwarzfahrens" gibt es im deutschen Strafrecht nicht. "Schwarzfahren" wird regelmäßig als
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.10.2010
Quelle: ra-online, OLG Frankfurt am Main (pt)
- Auch unauffälliger "Schwarzfahrer" begeht den Tatbestand des Erschleichens von Leistungen (§ 265 a StGB)
(Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 27.01.2009
[Aktenzeichen: 32 Ss 159/08]) - Bekennender Schwarzfahrer: "Ich fahre schwarz"-T-Shirt schützt nicht vor Strafe
(Amtsgericht Hannover, Urteil vom 24.02.2010
[Aktenzeichen: 223 Cs 549/09])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 10393
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss10393
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.