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Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 19.10.2015
- 1 U 34/15 -
Unnötiges Betreten einer erkennbaren, einzelnen Glatteisstelle begründet haftungsausschließendes Mitverschulden an glättebedingtem Sturz
Vereinzelte Glatteisstelle begründet keine Streupflicht
Betritt ein Fußgänger bewusst eine vereinzelte Glatteisstelle und rutscht aus, steht ihm kein Anspruch auf Schadensersatz zu. Denn in diesem Fall liegt ein haftungsausschließendes Mitverschulden vor. Zudem begründet eine vereinzelte Glatteisstelle keine Streupflicht. Dies hat das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2013 rutschte eine Frau auf einer vereinzelten Glatteisstelle aus und verletze sich. Der Unfall passierte als sie das Tor zum Grundstück ihrer Arbeitsstelle früh morgens kurz vor 7 Uhr öffnen wollte. Nach ihren Angaben musste sie dabei die unbestreute Eisstelle betreten, die sich in der Mitte des Tores befand. Obwohl sie äußerst vorsichtig gewesen sei, sei sie ausgerutscht. Die Eisfläche bildete sich, weil dort durch in einer Senke befindliches Regen- oder Schmelzwasser gefror. Die Frau klagte schließlich gegen die Eigentümerin des Grundstücks wegen Verletzung der
Landgericht weist Schadensersatzklage ab
Das Landgericht Dessau-Roßlau wies die Schadensersatzklage ab. Seiner Auffassung nach habe die Beklagte ihre Streu- und
Oberlandesgericht verneint ebenfalls Schadensersatzanspruch
Das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung der Klägerin zurück. Ihr stehe kein Anspruch auf Schadensersatz zu. Denn der Beklagten sei keine Verletzung der
Unnötiges Betreten einer Eisfläche begründet haftungsausschließendes Mitverschulden
Zudem sei der Klägerin ein haftungsausschließendes
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.12.2017
Quelle: Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Dessau-Roßlau, Urteil vom 13.02.2015
- Winterdienst: Einzelne Glättestellen begründen keine Streupflicht
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.06.2012
[Aktenzeichen: VI ZR 138/11]) - Kein Schadensersatzanspruch aufgrund Glatteisunfalls bei alternativ vorliegendem gestreuten Weg
(Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 22.03.2013
[Aktenzeichen: 6 O 205/12])
Jahrgang: 2016, Seite: 661 NJW-RR 2016, 661 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2016, Seite: 587 NZM 2016, 587 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2017, Seite: 113 VersR 2017, 113
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Dokument-Nr. 25310
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