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Bundessozialgericht, Urteil vom 27.05.2009
- B 10 EG 1/08 R und B 10 EG 2/08 R -
Regelung zur Berechnung des Elterngeldes nach einer Elternzeit ohne Elterngeldbezug verfassungsgemäß
Elterngeldregelung mit dem Grundgesetz vereinbar
Es ist mit dem Grundgesetz vereinbar, dass Elternzeit ohne Elterngeldbezug bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate vor der Geburt, die bei der Bemessung des Elterngeldes für ein weiteres Kind der Einkommensermittlung zugrunde zulegen sind, nicht unberücksichtigt bleibt. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
Bei der Berechnung des Elterngeldes werden die
Sachverhalt
Die Klägerin der ersten Revisionssache ist als Beamtin bei einem Versicherungsträger beschäftigt. Nach der Geburt ihres ersten Sohnes am 09.02.2004 nahm sie bis zum 08.02.2007 ohne Fortzahlung ihrer Bezüge Elternzeit in Anspruch. Vom 09. bis 20.02.2007 hatte sie bezahlten Erholungsurlaub. Vom 21.02. bis 08.06.2007 lief die Mutterschutzfrist für den am 13.04.2007 geborenen Sohn. Nach bezahltem Urlaub und einem bezahlten Wandertag (09. bis 13.06.2007) beanspruchte die Klägerin ab 14.06.2007 erneut Elternzeit. Für die Lebensmonate 1 bis 3 und 5 bis 12 ihres Sohnes beantragte die Klägerin
Die Klägerin der zweiten Sache war seit 2001 bei einer Autovermietung vollzeitbeschäftigt. Nach der Geburt ihres Sohnes am 09.07.2004 nahm sie bis Dezember 2006 Elternzeit in Anspruch. Am 20.11.2006 begann die Mutterschutzfrist für die am 1.01.2007 geborene Tochter. Auf Antrag der Klägerin bewilligte das beklagte Land ihr
BSG bestätigt Entscheidungen des Beklagten
Das Bundessozialgericht hat ohne mündliche Verhandlung die Entscheidungen des Beklagten bestätigt. Entgegen der Ansicht der Klägerinnen ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, dass Elternzeit ohne Elterngeldbezug bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate vor der Geburt, die bei der Bemessung des Elterngeldes für ein weiteres Kind der Einkommensermittlung zugrunde zulegen sind, nicht unberücksichtigt bleibt.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.05.2009
Quelle: ra-online, Bundessozialgericht
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Dokument-Nr. 7920
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