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Sozialgericht Chemnitz, Beschluss vom 01.08.2012
- S 31 AS 3050/12 ER -
Bildungspaket: Jobcenter muss Kinderreisepass nicht zahlen
Kosten für Klassenfahrt nach England umfassen nicht Kosten für Reisepapier eines teilnehmenden Schülers
Das Jobcenter muss die Kosten eines Kinderreisepasses für einen 12-jährigen Schüler, der an einer Klassenfahrt nach England teilnimmt, nicht übernehmen. Dies entschied das Sozialgericht Chemnitz.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte das
SG lehnt Eilantrag der Eltern ab
Zu Recht, entschied das Sozialgericht Chemnitz und lehnte den Eilantrag, den die Eltern des Schülers gestellt hatten, ebenfalls ab.
Personalausweis als Ausweisdokument für Einreise nach England ausreichend – Kosten für Personalausweis durch Regelsatz gedeckt
Maßgebend ist, so begründete das Gericht seine Entscheidung, dass für die Einreise nach England ein
Die
Angemerkt sei, dass das Gericht keine Entscheidung dazu getroffen hat, wenn Ziel der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.08.2012
Quelle: Sozialgericht Chemnitz/ra-online
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Dokument-Nr. 14017
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