wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 22. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.09.2009
11 K 1310/08.F(V) -

VG Frankfurt am Main: Internetfähige PCs sind nicht rundfunkgebührenpflichtig

Bloßer Besitz von rundfunktauglichen Geräten lässt nicht automatisch auf tatsächliche Nutzung schließen

Ein im häuslichen Arbeitszimmer befindlicher PC, der Rundfunkprogramme über das Internet wiedergeben kann, jedoch ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird, ist nicht rundfunkgebührenpflichtig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main.

Der Kläger wendet sich gegen die Rundfunkgebührenpflicht für einen für seine Berufsausübung genutzten internetfähigen Personalcomputer (PC). Er bewohnt mit seiner Familie ein Einfamilienhaus. Dort befinden sich privat genutzte Rundfunk- und Fernsehgeräte, für die der Kläger Gebühren entrichtet. Im Streit steht zwischen den Beteiligten die Gebührenpflicht für im häuslichen Arbeitszimmer befindliche Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben und die der Kläger eigenen Angaben zufolge ausschließlich für seine berufliche Tätigkeit als selbstständiger Informatiker benutzt.

Kläger hält Rundfunkgebührenpflicht für nicht begründet

Mit Gebührenbescheid vom 1. März 2008 zog der Hessische Rundfunk, der Beklagte, den Kläger zur Zahlung von Rundfunkgebühren heran. Den vom Kläger hiergegen eingelegten Widerspruch wies er mit Widerspruchsbescheid vom 14. April 2008 zurück. Mit der am 15. Mai 2008 erhobenen Klage wendet sich der Kläger gegen seine Heranziehung zu Rundfunkgebühren und hält eine Rundfunkgebührenpflicht für die in seinem Arbeitszimmer vorgehaltenen Geräte nicht für begründet. Der Beklagte ist der Klage entgegengetreten und hält an der Rundfunkgebührenpflicht des Klägers für seinen zu nicht rein privaten Zwecken genutzten internetfähigen PC in der Betriebsstätte fest. Dabei handele es sich um ein sog. neuartiges Rundfunkempfanggerät i. S. d. Rundfunkgebührenstaatsvertrages (RGebStV).

Allein der Besitz von rundfunktauglichen Geräten für Rundfunkgebührenpflicht nicht ausreichend

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat der Klage stattgegeben. Zur Begründung hat es ausgeführt, dass der Kläger für gewerblich genutzte internetfähige Personalcomputer nicht rundfunkgebührenpflichtig ist. Die gewerblich genutzten PCs fielen bereits unter die Gebührenbefreiung für Zweitgeräte gem. § 5 Abs. 2 RGebStV. Dies gelte unabhängig davon, ob es sich bei dem Erstgerät, für das bereits Gebühren gezahlt werden, ebenfalls um einen PC oder ein sonstiges Rundfunkempfangsgerät handele. Unerheblich sei auch, ob es sich bei dem Erstgerät ebenfalls um einen gewerblich genutzten PC handele. Die Rundfunkgebührenpflicht bestehe aber auch deshalb nicht, weil der gewerblich genutzte internetfähige PC des Klägers nicht zum Rundfunkempfang bereitgehalten werde. Allein der Besitz solcher Geräte reiche für die Annahme der Bereithaltung und damit die Rundfunkgebührenpflicht nicht aus. Multifunktionale Geräte würden zu vielen anderen Zwecken bereitgehalten. Daher könne aus dem bloßen Besitzt dieser Geräte nicht mehr automatisch auch auf ein Bereithalten zum Rundfunkempfang geschlossen werden. Insofern sei eine andere Betrachtung geboten als bei herkömmlichen Rundfunkempfangsgeräten, bei denen eine andere Zweckverwendung in der Regel ausgeschlossen sei.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.10.2009
Quelle: ra-online, VG Frankfurt am Main

Aktuelle Urteile aus dem Internetrecht | Rundfunkgebührenrecht
Ähnliche Urteile finden Sie mit unseren Suchvorschlag: „Rundfunkgebühren internetfähiger Computer“

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 8650 Dokument-Nr. 8650

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8650

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?