Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 09.06.2010
- VG 24 L 161.10 -
Verbot der Tierhaltung bei wiederholten Verstößen gegen Tierschutz zulässig
Gericht bestätigt Verbots-Maßnahmen des Bezirksamts
Tierhalter, die wiederholt und beharrlich gegen tierschutzrechtliche Vorschriften verstoßen, können mit einem Tierhaltungsverbot belegt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls, ein 38-jähriger Mann, war erstmals 2002 durch Verstöße gegen das Tierschutzgesetz (TierSchG) aufgefallen. Schon seinerzeit waren bei einer polizeilichen Durchsuchung seiner verwahrlosten Wohnung 13 Katzen, ein Hund und mehrere Kaninchen aufgefunden worden, wobei mehrere Katzen unter Entzündungen der Augen oder Ohren litten. 2005 fand man wiederum zehn Katzen in seiner Wohnung, von denen sechs fortgenommen wurden, weil sie an diversen Erkrankungen, besonders an Ohrmilben, litten. 2007 nahm das Veterinäramt dem Antragsteller erneut sechs verwahrloste Katzen auf Dauer weg und untersagte ihm bestandskräftig jegliches Halten von Wirbeltieren auf unbestimmte Zeit. Im Juli 2009 wurde der Behörde schließlich bekannt, dass der Antragsteller Frettchen verkauft hatte, die von Milben befallen waren.
Tierhaltungs- und Betreuungsverbot beharrlich ignoriert
Im gerichtlichen Eilverfahren gegen ein erneut ausgesprochenes Haltungsverbot der Behörde blieb der Antragsteller – gegen den das Amtsgericht Tiergarten 2007 sogar eine Freiheitsstrafe wegen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.06.2010
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Berlin
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 9790
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss9790
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.