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Amtsgericht Bochum, Urteil vom 28.11.1978
- 5 C 668/78 -
30 % Mietminderung bei unbenutzbarem Wohnzimmer nach Wasserschaden
Wohnzimmer ist wichtiger Aufenthaltsort
Ein Mieter, der sein Wohnzimmer nicht nutzen kann, kann die Miete um 30 % mindern. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bochum hervor.
Im zugrunde liegenden Fall musste ein
Gericht: Mietminderung von 30 % angemessen
Das Amtsgericht Bochum wies die Klage des Vermieters ab. Der
Bis zum Ende der Renovierungsarbeiten im Wohnzimmer 20 % Mietminderung
30 %
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.11.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Bochum (zt/WM 1979, 74/pt)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 1979, Seite: 74 WuM 1979, 74 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 1979, Seite: 206 ZMR 1979, 206
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Dokument-Nr. 11123
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