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Amtsgericht Köln, Urteil vom 25.10.2011
- 224 C 100/11 -
Massive Schimmelbildung im Wohnzimmer, fehlende Duschmöglichkeit sowie Lärm durch Trocknungsgeräte rechtfertigen Mietminderung von 80 %
Wasserschaden führte zu massiven Beeinträchtigungen
Kommt es aufgrund eines Wasserschadens zu einer massiven Schimmelbildung im Wohnzimmer einer 54 qm großen zwei Zimmer-Wohnung und müssen weiterhin Trocknungsgeräte aufgestellt und die Dusche entfernt werden, so kann der Mieter seine Miete um 80 % mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer 56 qm großen zwei Zimmer-Wohnung ihre Miete, da es aufgrund eines Wasserschadens im Jahr 2008 zu erheblichen Beeinträchtigungen kam. So mussten die Duschwanne entfernt und
Recht zur Mietminderung bestand
Das Amtsgericht Köln entschied gegen die Vermieterin. Den Mietern habe ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.04.2014
Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (vt/rb)
- Beseitigung eines Schimmelbefalls durch Trocknungsgeräte berechtigt zu einer Mietminderung
(Landgericht Köln, Urteil vom 29.03.2012
[Aktenzeichen: 1 S 176/11]) - Schäden aufgrund von Wassereintritt berechtigen zu einer Mietminderung
(Amtsgericht Köpenick, Urteil vom 02.12.2011
[Aktenzeichen: 7 C 243/11]) - 30 % Mietminderung bei unbenutzbarem Wohnzimmer nach Wasserschaden
(Amtsgericht Bochum, Urteil vom 28.11.1978
[Aktenzeichen: 5 C 668/78])
Jahrgang: 2012, Seite: 342 WuM 2012, 342
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Dokument-Nr. 18098
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