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Amtsgericht Lichtenberg, Urteil vom 15.10.2009
- 103 C 138/09 -
Großflächige Graffitis im Treppenhaus berechtigen zu einer Mietminderung von 5 %
Verpflichtung des Vermieters zur Beseitigung der Graffitis
Wird das Treppenhaus eines Wohnhauses mit großflächigen Graffitis beschmiert, so ist der Mieter berechtigt seine Miete um 5 % zu mindern. Zudem ist der Vermieter verpflichtet die Farbschmierereien zu entfernen. Dies hat das Amtsgericht Lichtenberg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall beschwerte sich die
Anspruch auf Beseitigung der Farbschmierereien bestand
Das Amtsgericht Lichtenberg entschied zu Gunsten der
Schlechter Eindruck des Treppenhauses beeinträchtigte Mietgebrauch
Das Wohnhaus habe durch die Graffitis einen verunstalteten und verwahrlosten Eindruck gemacht, so das Amtsgericht weiter. Dieser schlechte Gesamteindruck habe den Mietgebrauch beeinträchtigt. Denn die
Mietminderung von 5 % angemessen
Die Graffitis berechtigten, nach Auffassung des Amtsgerichts, zudem zu einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.08.2013
Quelle: Amtsgericht Lichtenberg, ra-online (vt/rb)
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Jahrgang: 2010, Seite: 1541 GE 2010, 1541
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Dokument-Nr. 16346
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