wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Lichtenberg, Urteil vom 15.10.2009
103 C 138/09 -

Großflächige Graffitis im Treppenhaus berechtigen zu einer Mietminderung von 5 %

Verpflichtung des Vermieters zur Beseitigung der Graffitis

Wird das Treppenhaus eines Wohnhauses mit großflächigen Graffitis beschmiert, so ist der Mieter berechtigt seine Miete um 5 % zu mindern. Zudem ist der Vermieter verpflichtet die Farbschmierereien zu entfernen. Dies hat das Amtsgericht Lichtenberg entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall beschwerte sich die Mieterin einer Wohnung im April 2007 über Farbschmierereien im Treppenhaus. Die großflächigen Graffitis befanden sich an den Wänden, Decken, Treppen sowie an den Geländern. Die Vermieterin weigerte sich jedoch die Graffitis zu beseitigen, so dass die Mieterin Klage erhob.

Anspruch auf Beseitigung der Farbschmierereien bestand

Das Amtsgericht Lichtenberg entschied zu Gunsten der Mieterin. Ihr habe ein Anspruch auf Beseitigung der Graffitis nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB zugestanden. Denn die erheblichen Farbschmierereien im Treppenhaus haben einen Mangel dargestellt.

Schlechter Eindruck des Treppenhauses beeinträchtigte Mietgebrauch

Das Wohnhaus habe durch die Graffitis einen verunstalteten und verwahrlosten Eindruck gemacht, so das Amtsgericht weiter. Dieser schlechte Gesamteindruck habe den Mietgebrauch beeinträchtigt. Denn die Mieterin sei dem negativen Anblick jeden Tag ausgesetzt gewesen, obwohl sie sich in ihrer Wohnung und in dem Haus wohlfühlen soll (vgl. AG Tempelhof-Kreuzberg, Urt. v. 10.10.2007 - 5 C 313/07).

Mietminderung von 5 % angemessen

Die Graffitis berechtigten, nach Auffassung des Amtsgerichts, zudem zu einer Mietminderung von 5 %. Diese Quote sei angesichts dessen, dass die Farbschmierereien nicht die Wohnung selbst betrafen und die Beeinträchtigung nur optischer Natur war, angemessen gewesen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.08.2013
Quelle: Amtsgericht Lichtenberg, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2010, Seite: 1541
GE 2010, 1541

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 16346 Dokument-Nr. 16346

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil16346

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?