Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Berlin, Urteil vom 05.10.2010
- 63 S 619/09 -
Graffiti im Treppenhaus stellt keinen Mietmangel dar
Vermieter nicht zur Beseitigung von Graffiti verpflichtet
Ein Graffiti im Treppenhaus stellt grundsätzlich keinen Mietmangel dar. Der Vermieter ist daher regelmäßig nicht verpflichtet dieses zu beseitigen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangte die Mieterin einer Wohnung von ihrer Vermieterin die
Kein Mietmangel aufgrund Graffiti
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Vermieterin und hob daher das erstinstanzliche Urteil auf. Denn das
Mietmangel bei Graffiti an allgemein zugänglichen Orten
Ein
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.08.2014
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2010, 1541/rb)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2010, Seite: 1541 GE 2010, 1541
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 18618
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil18618
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.