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Amtsgericht Schwelm, Urteil vom 14.11.1990
- 27 C 32/90 -
Erdgeschossmieter eines Wohnhauses kann nicht zum alleinigen Winterdienst verpflichtet werden
Klausel aus Mietvertrag über Verpflichtung zum Winterdienst unwirksam
Kein Mieter muss damit rechnen, alleine für den Winterdienst zuständig zu sein. Erst recht nicht, wenn die zu räumende Wegstrecke vor dem Wohnhaus eine Länge von 150 Metern umfasst. Eine solche Regelung gilt als überraschend und kann deshalb nicht wirksamer Bestandteil eines Mietvertrages werden. Auch die Hausordnung kann eine derartige Verpflichtung nicht auf den Mieter übertragen, da er Mieter in der Regel davon ausgehen kann, dass seine Rechte und Pflichten abschließend im Mietvertrag geregelt werden. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Schwelm hervor.
Der Kläger im vorliegenden Fall klagte gegen seine Verpflichtung, als Mieter einer
Bei starkem Schneefall bedeutet Winterdienst eine tägliche Arbeitszeit von drei bis vier Stunden
Der zu räumende Weg umfasse eine Strecke von 150 Metern, was bei starkem Schneefall einer Arbeitszeit von drei bis vier Stunden entsprechen würde. Ein gewerblicher Unternehmer könne im Jahr 2.000 DM für diese Tätigkeit berechnen. Der Kläger erklärt die
Klausel im Mietvertrag ist wegen Verstoßes gegen das AGBG unwirksam
Das Amtsgericht Schwelm stellte fest, dass der Mieter nicht verpflichtet sei, die Schneebeseitigung und das Streuen bei Glatteis durchzuführen, da § 3 Ziffer 7 d des Mietvertrages in Verbindung mit Ziffer 16 der
Schneebeseitigungspflicht auf 150 Metern Weglänge überschreitet das übliche Maß
Die Schneebeseitigungspflicht sei auch nicht zumutbar, da sie mit einer Weglänge von 150 Metern das übliche Maß überschreite. Eine Beteiligungsverpflichtung der übrigen Mieter an Tagen mit viel
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.12.2012
Quelle: ra-online, Amtsgericht Schwelm (vt/st)
- Räum- und Streupflicht: Mieter kann nicht durch Hausordnung zum Winterdienst verpflichtet werden
(Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 03.11.1987
[Aktenzeichen: 2/11 S 136/87]) - Streupflicht: Bewohner von Erdgeschosswohnungen sind für Winterdienst nicht alleinverantwortlich
(Amtsgericht Köln, Urteil vom 14.09.2011
[Aktenzeichen: 221 C 170/11])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 1991, Seite: 86 WuM 1991, 86
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Dokument-Nr. 12782
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