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Amtsgericht Köln, Urteil vom 14.09.2011
- 221 C 170/11 -
Streupflicht: Bewohner von Erdgeschosswohnungen sind für Winterdienst nicht alleinverantwortlich
In Häusern mit mehreren Mietparteien müssen die Pflichten zum Winterdienst gerecht und angemessen aufgeteilt werden
Ist die Pflicht zur Durchführung des Winterdienstes auf den Gehwegen im Rahmen eines Mietvertrages als unangemessene Benachteiligung zu sehen und als "überraschend" zu werten, so wird sie nicht Bestandteil des Vertrages. Dies entschied das Amtsgericht Köln.
Die
Klägerin: Befreiung vom Winterdienst aufgrund gesundheitlicher Einschränkung
Die Klägerin war aufgrund ihres Alters und einer massiven Herzinsuffizienz körperlich nicht mehr in der Lage, den
Gericht: Klausel in der Hausordnung verstößt gegen Treu und Glauben
Das Amtsgericht Köln gab der Klage statt. Zur Begründung führte es aus, dass die entsprechende Regelung in der
Unzumutbare Belastung der Erdgeschossbewohner durch Winterdienst
Die Überbürdung des Winterdienstes auf nur drei von 24 Parteien sei überraschend und belaste die Erdgeschossmieter unzumutbar (vgl. LG Frankfurt am Main, Urteil v. 03.11.1987 - 2/11 S 136/87 -) Die Auferlegung des Winterdienstes beinhalte erhebliche Haftungsrisiken. Es müsste außerdem in extremen Wintern unter Umständen mehrfach pro Woche die Gehwege in den frühen Morgenstunden, bei Kälte, Dunkelheit und
Nach dem Urteil ist die Frau von der Durchführung ihres Winterdienstes frei geworden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.12.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Köln (vt/st)
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Jahrgang: 2012, Seite: 395 MDR 2012, 395
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Dokument-Nr. 12703
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