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Amtsgericht Stuttgart, Urteil vom 14.11.2008
- 31 C 4679/08 -
Bestattungsinstitut als Nachbar rechtfertigt keine Mietminderung
Störungen des Wohlbefindens ohne tatsächliche Gebrauchsbeeinträchtigung sind unerheblich
Wer ein Bestattungsinstitut als Nachbarn hat und daher tagtäglich mit dem Tod konfrontiert wird, kann sich zwar in seinem Wohlbefinden gestört fühlen. Ein Recht zur Mietminderung besteht aber nicht. Dies hat das Amtsgericht Stuttgart entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall minderte der
Recht zur Mietminderung bestand nicht
Das Amtsgericht Stuttgart entschied zu Gunsten der
Subjektive Überempfindlichkeiten waren unbeachtlich
Soweit sich der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.08.2013
Quelle: Amtsgericht Stuttgart, ra-online (zt/ZMR 2009, 458/rb)
Jahrgang: 2009, Seite: 458 ZMR 2009, 458
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Dokument-Nr. 16482
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