die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bestattungsunternehmen“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 24.01.2018
- 5 K 9244/17.TR -
Nutzung einer ehemaligen Papeterie als Bestattungshaus zulässig
Verletzung des Gebot der Rücksichtnahme nicht erkennbar
Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage dreier Wohnungseigentümer gegen eine Baugenehmigung zur Nutzungsänderung einer Papeterie in ein Bestattungshaus abgewiesen.
Die Kläger des zugrunde liegenden Falls wollten sich gegen eine Baugenehmigung des Landkreises Trier-Saarburg zur Nutzungsänderung einer Papeterie in ein Bestattungshaus in der Brückenstraße in Schweich zur Wehr setzen. Sie beriefen sich zur Begründung ihrer Klage im Wesentlichen darauf, dass sich die nähere Umgebung als allgemeines Wohngebiet darstelle, in dem ein Bestattungsinstitut nicht zulässig sei und gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoße. Auch seien gesundheitliche Gefahren durch das Aufbewahren von Leichnamen zu befürchten.Das Verwaltungsgericht Trier sah dies anders und wiesen die Klage ab. Zur Begründung führte das... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Berlin , Urteil vom 14.11.2013
- S 88 SO 1612/10 -
Bestattungsunternehmen erhält keinen Zuschuss des Sozialamtes für Urnenbeisetzung bei ungeklärter Kostenübernahme für Beerdigung
Privatrechtliche Verpflichtung zur Bestattung ohne vorherige Absicherung finanzieller Fragen stellt ein nicht auf den Sozialhilfeträger abzuwälzendes unternehmerisches Risiko dar
Ein Bestattungsunternehmen, das sich bereits zu Lebzeiten der Verstorbenen vertraglich verpflichtet hatte, deren Urnenbegräbnis durchzuführen, hat keinen Anspruch auf einen Zuschuss des Sozialamtes, wenn das Erbe der Toten die Beerdigungskosten wider Erwarten doch nicht abdeckt. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Berlin hervor.
Dem Verfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Schon mehr als vier Jahre lagert die Urne mit der Asche einer Berlinerin bei einem Bestattungsunternehmen, weil unklar ist, wer die Kosten der Beisetzung zu tragen hat. Im November stellte das Sozialgericht Berlin durch ein inzwischen rechtskräftig gewordenes Urteil zumindest eins klar: Das Sozialamt muss die Beerdigung nicht bezahlen.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Stuttgart, Urteil vom 14.11.2008
- 31 C 4679/08 -
Bestattungsinstitut als Nachbar rechtfertigt keine Mietminderung
Störungen des Wohlbefindens ohne tatsächliche Gebrauchsbeeinträchtigung sind unerheblich
Wer ein Bestattungsinstitut als Nachbarn hat und daher tagtäglich mit dem Tod konfrontiert wird, kann sich zwar in seinem Wohlbefinden gestört fühlen. Ein Recht zur Mietminderung besteht aber nicht. Dies hat das Amtsgericht Stuttgart entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Wohnung seine Miete um 49 %, da nach Auszug der Bank aus den unter seiner Wohnung liegenden Gewerberäumen ein Bestattungsinstitut einzog. Der Umstand, dass unter seiner Wohnung Tote aufbewahrt wurden, war für ihn nicht hinnehmbar. Die Vermieter erkannten ein Minderungsrecht nicht an und klagten auf Zahlung der ausstehenden Miete.... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Tiergarten, Urteil vom 03.04.2013
- 252 Ls 1/13 -
Nichtvornahme einer Bestattung trotz Bezahlung stellt strafbaren Betrug dar
Finanzielle und emotionale Schädigung Trauernder strafverschärfend zu berücksichtigen
Führt ein Bestattungsunternehmer die Bestattung nicht durch, obwohl er dafür bezahlt wurde, so macht er sich wegen Betruges (§ 263 StGB) strafbar. Dabei ist strafverschärfend zu berücksichtigen, dass die Trauernden nicht nur finanziell, sondern auch emotional geschädigt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Bestattungsunternehmer stellte in 20 Fällen für angeblich erbrachte Leistungen Rechnungen in Höhe von 440,00 € bis 1400,00 €. Mit den Auftraggebern wurde jeweils vereinbart, dass der Verstorbene eingeäschert und dann bestattet werden sollte. Tatsächlich erfolgte keine Bestattung oder aber das Krematorium wurde vom Bestattungsunternehmer... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 14.02.2013
- 91 O 133/12 -
Transport von Leichen in einem roten Lieferwagen ist unzulässig
Rot als Signalfarbe entspricht nicht der Würde der Verstorbenen und dem Pietätsempfinden der Angehörigen
Leichen dürfen nicht in einem knallroten Lieferwagen transportiert werden. Denn Rot als Signalfarbe entspricht nicht der Würde der Verstorbenen und dem Pietätsempfinden der Angehörigen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Bestattungsunternehmen benutzte im März 2012 zum Transport eines Verstorbenen einen knallroten Lieferwagen. Die Innung der Bestatter in Berlin und Brandenburg sah darin einen Wettbewerbsverstoß und klagte auf Unterlassung des Transports von Leichen in einem dafür nicht vorgesehenen Fahrzeug. Sie war der Meinung, dass der Lieferwagen... Lesen Sie mehr