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Sozialgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 05.12.2014
S 32 AS 1815/14 ER -

Kein Hartz IV für arbeitslose Unionsbürger

Arbeitsloser und auch zuvor nicht erwerbstätiger rumänischer Unionsbürger hat keinen Anspruch auf Hilfeleistungen von Jobcenter

Das Sozialgericht Frankfurt hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union entschieden, dass ein arbeitsloser und auch zuvor nicht erwerbstätiger rumänischer Antragsteller keinen Anspruch auf Hartz IV-Leistungen hat.

Der 22-jährige Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls ist nach eigenen Angaben im Januar 2014 aus Rumänien zur Arbeitsuche eingereist. Er stellte im September 2014 bei dem zuständigen Jobcenter einen Antrag auf Hartz IV-Leistungen. Dabei gab er an, über keinerlei Einkommen zu verfügen und nur von sozialen Einrichtungen Hilfe zu erhalten. Das Jobcenter lehnte die Bewilligung von Leistungen ab, da sich der Antragsteller nur zur Arbeitsuche in Deutschland aufhalte.

Sozialgericht: Leistungsausschluss ist mit Europarecht vereinbar

Das Sozialgericht Frankfurt am Main hat den auf Leistungsgewährung gerichteten Eilantrag des Antragstellers abgelehnt. Das Gesetz (SGB II) schließe Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich wie bei dem Antragsteller allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergebe, von Hartz IV-Leistungen aus. Dieser gesetzliche Leistungsausschluss sei auch mit Europarecht vereinbar. Das Gericht hat sich bei dieser sehr umstrittenen Rechtsfrage auf das aktuelle Urteil des EuGH in der Rechtssache Dano bezogen. Danach komme es für den Anspruch auf Hartz IV darauf an, ob der Antragsteller ein Aufenthaltsrecht nach der sogenannten Unionsbürgerrichtlinie habe. Dies sei vor allem für Arbeitnehmer und Selbstständige der Fall, nicht aber für Arbeitsuchende, die auch zuvor in Deutschland nicht erwerbstätig waren und nicht über ausreichende Existenzmittel verfügen. Das Gericht betont allerdings, dass auch für diese Personen das verfassungsrechtlich erforderliche Existenzminimum gesichert sein müsse. Dies beschränke sich aber auf unabweisbar gebotene Leistungen wie etwa Rückreisekosten und Überbrückungsleistungen bis zur Beendigung des Aufenthalts.

Hinweise zur Rechtslage

§ 7 Absatz 1 Satz 1 und 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch

Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die

1. das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7 a noch nicht erreicht haben,

2. erwerbsfähig sind,

3. hilfebedürftig sind und

4. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Leistungsberechtigte).

Ausgenommen sind

1. [...]

2. Ausländerinnen und Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, und ihre Familienangehörigen [...].

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.12.2014
Quelle: Sozialgerichtsbarkeitra-online

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Kommentare (3)

 
 
Marko schrieb am 29.12.2014

Na ja,aufpassen wenn solche Länder wie Polen ,wo viele deutsche Firmen da aufgebaut sind und von billig Steuern sowie Arbeitskräften und durch die EU Freizügikeit genauso wie DE und PL profitieren ,nicht sagt Ausländer raus!Nachdenken bevor so ein Blödsinn man schreibt.Ist Zeit das Hartz 4 gekürtzt wird so das die Deutschen entltlich eine Arbeit in EU Ausland suchen genau wie Rumänien bei uns ,Ihr Egoisten pfuii!!!!

MattyRecht schrieb am 25.12.2014

Zu Recht hat das Sozialgericht Frankfurt hiermit seiner Entscheidung mit dem Beschluss vom 05.12.2014 - S 32 AS 1815/14 ER - Recht gesprochen damit, dass allgemein die Unionsbürger keinen Anspruch auf Hilfeleistungen von Jobcenter Grundsicherung oder der Sozialhilfe stellen könnten um sich hier auszuruhen!

Man muss es so betonen, da es heutzutage und derzeit noch Millionen solcher leider unverschämte Unionsbürger es gibt, die auf sich die Kostenfrage darauf regelrecht nur bereichern wollen! Denn auch meine Vermutung ist es, dass Unionsbürger sich auch mit falschem Namen mehrfach in verschiedener Städten unter dem Vorwand des Betruges daran nur bereichern wollen abkassieren am Staatsgelder, um den gestohlenem Gut sich daraus zu finanzieren zu können auch andere Familienmitlieder!

Das habe ich auch bereits in einem Bericht an das Bundesinnenministerium wie Bundesarbeitsministerium mitgeteilt gehabt, bisher blieb alles im Dunklen ohne jeglicher Reaktionen übrig.

Wie kann es sein das Nachts Hochwertige Fahrzeuge auf der Straße rollen mit immer 2 - 4 Typen nicht älter als 22j. Immigranten nachts herumlaufen und Gegende unsicher machen, und meinen sie wären es.

Gut das dieses Urteil nun gekommen so ist, egal ob man nun 2 Pässe besitzen kann oder nur einen! Dieses Gesetz beinhaltet ja nicht nur die aus Romenien oder Polen, sonder aller nicht EU- Staaten und EU Mitgliedsstaaten! Auch wer bereits jetzt hier 10 Jahre jetzt schon auf Wurzeln des HartzIV Satzes nur davon ablebt, hier in Deutschland muss Arbeit nachweisen ab.01.01.2015 zu Recht oder die Koffer packen und wieder in sein Land verreisen ohne Kostenzuschuß, der kommt aber auch dann nicht mehr so schnell rein, weil alle EU Mitbürger Merkmale zurücklassen dann müssten, wie Fingerabdrücke! Denn bei einer Wiedereinreise, wird auch der Fingerabdruck Merkmale nachgesehen bei Immigranten Emigranten.

Recht so dass hätte man aber schon genau vor dem daliegendem Fall des Afrikaner schon machen können der in Wuppertal 10 mal das Sozialamt abzog auf gleicher Masche und dass, ist nicht nur der Afrikaner, das sind weit aus noch mehrere von den nicht EU Mitgliedsstaaten am Mittelmeer zu verzeichnen zu müssen, die aber jetzt in den nächsten Tagen eine derartigen Denkzettel verpasst bekommen und sämtliches Reichtum Fundansammlungen beschlagnahmter Staatssachen gesichert werden, die Uhr tickt für solche Betrüger schon bereits.

Doch da werden Zeitungen mehr Blätter benötigen und der Staatshaushaltetat der Legislaturperiode neu beraten sogar damit werden, was bzw. was die Verschwendung Verluste dadurch uns aller Steuerzahler in Milliarden Beträge daran betrogen wurde von Immigranten Emigranten, besonders im Mittelmeer Ostseitig! Die kommen nur deshalb hier her um auf ihren Namen mehrfach abzukassieren, eins steht heute schon "" faktisch fest; - Das Richteramt wird nie Arbeitslos! Man braucht auch nur mal in den Statut der Kriminalitätsrate im Augenschein nehmen wo die Quote liegt an nur noch Immigranten im Mittelmeerraum Osten! Das wird und muss nun zu ändern sein, und da werden auch viele Millionen solcher nicht EU- Mitglieder zu 100% hier Deutschland schon bald Jan. Mitte schon, korrekt den Rücken für immer auch kehren müssen aus Deutschland, nochmalige Einreisen, wird dieser Bevölkerungsgruppen bestimmt dann auch auf Lebzeiten zu Recht mit diesem auch beigesetzten Urteil jegliche Einreisen im Leben zu Recht stets verweigert bleiben!

Denn viele von denen kamen ja nicht hierher, um arbeiten zu wollen, sondern, um sich hier auf die Laue Haut vom Staat den Arsch putzen zu lassen, fressen sich auf Staatskosten fett und demonstrieren für ihre Länder für den Frieden, das können die jetzt in Zukunft mal schön dort machen auf ihrer Kosten! Raus mit solchen! Das ist nicht Rassistisch sondern der Moralmythos der Geschichte, sich nicht von solchen nicht EU Mitgliedsstaaten verarschen zu lassen, greifen die Polizei an bei der Demo, jetzt schlägst 13; - Raus mit solchen Emigranten zu Recht! Das Urteil begrüße ich nicht nur sondern Millionen Deutsche Frankreich Holland England und Dänen Finne etc. MAD!

Uli antwortete am 25.12.2014

Hauptsache, man hat was geschrieben, obwohl man weder die Rechtschreibung noch die Begriffe richtig verwenden kann ...

Mal ganz davon abgesehen, dass die Anzahl derer, die sich nur wegen der Sozialleistungen in Deutschland aufhalten, verschwindend gering sind.

Ich würde an Ihrer Stelle mal etwas seltener die "BLÖD-Zeitung" lesen ...

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