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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07.05.2015
- OVG 6 S 14.14 und OVG 6 S 15.15 -
Mitglieder der "Nachtwölfe" dürfen in die Bundesrepublik einreisen
Von der Bundespolizei geltend gemachte Gründe für Einreiseverweigerung nicht tragfähig
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass zwei russische Staatsangehörige, die Mitglieder des russischen Rockerclubs "Nachtwölfe" sind, zur Teilnahme an den Veranstaltungen aus Anlass des 70. Jahrestages des Sieges der Roten Armee in die Bundesrepublik einreisen dürfen.
Die beiden Staatsangehörigen des zugrunde liegenden Verfahrens waren im Besitz gültiger Schengen-Visa, von denen eines in Italien und eines von der Deutschen Botschaft in Moskau ausgestellt worden war. Die Bundespolizei verweigerte ihnen am 30. April 2015 am Flughafen Berlin-Schönefeld die
Einreiseverweigerung muss sachlich gerechtfertigt und frei von Willkür sein
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat diese Entscheidungen nunmehr bestätigt. Auch das Oberverwaltungsgericht hat die von der Bundespolizei geltend gemachten Gründe für die Einreiseverweigerung nicht als tragfähig angesehen. Die im Schengener Grenzkodex vorgesehenen Verweigerungsgründe für die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.05.2015
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
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Dokument-Nr. 21014
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