Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DB 2011, 307
Zeitschrift: Der Betrieb (DB),
Jahrgang: 2011, Seite: 307
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DB 2011, 307:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom28.10.2010
- 2 AZR 293/09 -
Öffentlicher Dienst: Kündigung wegen Nebenverdiensten als Zuhälter gerechtfertigt
Ein Angestellter im Öffentlichen Dienst, der sich einen Nebenverdienst als Zuhälter verschafft und deswegen verurteilt wird, muss mit einer fristlosen Kündigung seines Arbeitgebers rechnen. Eine Kündigung ist zumindest dann gerechtfertigt, wenn als Grund für die Zuhälterei das geringe Gehalt im Hauptberuf angegeben wird. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle DB 2011, 307 wird teils auch als „DB 11, 307“, „DB 2011, S. 307“ oder „DB 11, S. 307“ zitiert.