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Verwaltungsgericht Weimar, Urteil vom 29.05.2008
- 2 K 1663/07 We -
Exmatrikulation von Studenten wegen Nichtzahlung des Verwaltungskostenbeitrags ist rechtswidrig
Exmatrikulation verletzt Grundrecht der Berufsfreiheit
Eine Exmatrikulation eines Studenten wegen Nichtzahlung des Verwaltungskostenbeitrags ist nach § 4 des Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetzes rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Weimar
Geklagt hatte ein Student der der Technischen
Gericht bemängelt Regelungen zur Exmatrikulation im Thüringer Hochschulgesetz
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.09.2009
Quelle: ra-online, VG Weimar
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Dokument-Nr. 8492
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