Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.05.2010
- OVG 3 B 29.09 -
Kein islamisches Gebet in der Schule außerhalb des Religionsunterrichts
Einschränkung der Religionsfreiheit zum Schutz anderer Verfassungsgüter gerechtfertigt
Ein muslimischer Schüler ist nicht berechtigt, das islamische rituelle Mittagsgebet während der Schulpause auf dem Schulgelände zu verrichten. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
Im zugrunde liegenden Fall klagte ein 16-jähriger muslimischer Schüler des Diesterweg-Gymnasiums in Berlin erfolglos gegen die Untersagung der
Vielzahl unterschiedlicher Religionen und Glaubensrichtungen birgt erhebliches Konfliktpotenzial und gefährdet den Schulfrieden
Das Oberverwaltungsgericht ist zwar ebenso wie das Verwaltungsgericht Berlin (Urteil v. 29.09.2009 - VG 3 A 984.07 -) davon ausgegangen, dass die Gebetsverrichtung vom Schutzbereich der
Staatlicher Unterrichts- und Erziehungsauftrags bei Zulassung religiöser kultischer Handlungen nicht hinreichend zu gewährleisten
Es habe sich gezeigt, dass der für die Verwirklichung des staatlichen Unterrichts- und Erziehungsauftrags unabdingbare Schulfrieden und der Schutz der unterschiedlichen Grundrechtspositionen in der Schülerschaft allein mit den im Schulgesetz vorgesehenen erzieherischen Mitteln, die auf gegenseitige Toleranz und Achtung ausgerichtet seien, nicht hinreichend zu gewährleisten sei, wenn religiöse kultische Handlungen zugelassen würden, die - wie das oftmals kollektiv verrichtete rituelle islamische Pflichtgebet - ohne weiteres von außen wahrnehmbar seien und sich damit von dem durch den Beklagten tolerierten stillen
Staat kann friedliche Koexistenz unterschiedlicher religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen nur bei eigener Neutralität in Glaubensfragen gewährleisten
Letztlich sei davon auszugehen, dass die vom Kläger angestrebte religiöse Betätigung notwendig flankierende sächlich-organisatorische Maßnahmen der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.05.2010
Quelle: ra-online, Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
- Schule muss vorläufig muslimischem Schüler Gebet in der Schule ermöglichen (Einstweiliges Rechtsschutzverfahren)
(Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 10.03.2008
[Aktenzeichen: VG 3 A 983.07]) - Gebetsraum für islamisches Gebet in der Schule - Muslimischer Schüler darf in der Schule beten
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 29.09.2009
[Aktenzeichen: VG 3 A 984.07])
Jahrgang: 2010, Seite: 1310 NVwZ 2010, 1310
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 9704
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil9704
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.