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Amtsgericht Pinneberg, Urteil vom 12.09.2008
- 67 C 91/08 -
Keine Kündigung wegen zuvor geduldeter schleppender Mietzahlung
Abmahnung für Wertung als erhebliche Pflichtverletzung notwendig
Wenn ein Vermieter über einen längeren Zeitraum die verspätete Mietzahlung duldet, kann er den Mietvertrag deswegen nicht kündigen. In einem solchen Fall ist eine vorherige Abmahnung erforderlich. Dies entschied das Amtsgericht Pinneberg.
Die Klägerin vermietete seit 2004 ein Reihenhaus. Die
Verhalten hätte abgemahnt werden müssen
Die Klage blieb jedoch ohne Erfolg. Es fehle hier an einer wirksamen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.10.2009
Quelle: ra-online, Mietrechtanwälte
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Dokument-Nr. 8489
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