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Landgericht Berlin, Urteil vom 07.10.2008
- 65 S 124/08 -
Kalter Zigarettengeruch berechtigt zu einer Mietminderung
Vermieter muss Geruchsdiffusion beseitigen
Dringt aus der unteren Wohnung kalter Zigarettengeruch in das Wohnzimmer, so ist eine Mietminderung von 10 % gerechtfertigt. Der Vermieter hat dafür Sorge zu tragen, dass keine Gerüche durch Decken, Wandöffnungen und Schächte dringen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall begehrten die Kläger von der beklagten
Instandsetzungsanspruch gegenüber Vermieterin
Das Landgericht Berlin gab den Klägern Recht. Diese haben gegenüber der Beklagten einen
Weg der Geruchsdiffusion musste nicht festgestellt werden
Die Kläger tragen nicht die Darlegungs- und Beweislast dafür, auf welchen Wegen die Gase bzw.
Mietminderung von 10 % angemessen
Nach Ansicht des Landgerichts habe den Klägern ein Minderungsrecht zugestanden, da die Wohnung mangelbehaftet im Sinne von § 536 Abs. 1 BGB gewesen sei und es sich auch nicht lediglich um eine unerhebliche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.11.2012
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 17.03.2008
[Aktenzeichen: 211 C 3/07]
- Mietminderung wegen Zigarettenrauch aus undichten Versorgungsschächten
(Amtsgericht Kerpen, Urteil vom 28.04.2010
[Aktenzeichen: 110 C 212/09]) - Belästigung durch Zigarettenrauch und Essensgeruch in der Wohnung rechtfertigt Mietminderung um 20 Prozent
(Landgericht Stuttgart, Urteil vom 27.05.1998
[Aktenzeichen: 5 S 421/97])
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Dokument-Nr. 14422
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