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Landgericht Stuttgart, Urteil vom 27.05.1998
- 5 S 421/97 -
Belästigung durch Zigarettenrauch und Essensgeruch in der Wohnung rechtfertigt Mietminderung um 20 Prozent
Von außen eindringende Gerüche begründen einen Mietmangel der Wohnung
Lassen sich in der eigenen Wohnung Gerüche nach Essen und Zigarettenrauch feststellen, die von außen hereindringen, so besteht darin ein Fehler der Mietsache. Eine Mietminderung bis zu 20 Prozent ist damit gerechtfertigt. Ein über diese Quote hinausgehender Anspruch besteht jedoch nicht, da dieser für schwerwiegendere Fälle, wie Feuchtigkeit oder Heizungsausfall im Winter, vorbehalten bleibt. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Stuttgart hervor.
Im vorliegenden Fall ging es um die Frage der Möglichkeit der
Mietmangel ist auf spezielle Bauweise des Gebäudes zurückzuführen
Das Landgericht Stuttgart entschied im Sinne der Mieter und stellte fest, dass diese einen Anspruch auf
Bei Geruchsbelästigung sind höchstens 20 Prozent Mietminderung möglich
Der Umfang der Minderung sei nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessen. Im vorliegenden Fall wurde eine Minderungsquote von 20 Prozent festgelegt. Minderungssätze, die über diese Quote hinausgingen, würden in der Regel nur bei gravierenden und länger andauernden Fällen, wie beispielsweise erheblicher Feuchtigkeit oder teilweisem Heizungsausfall im Winter, gewährt. Vorliegend könne auch eine Gesundheitsbeeinträchtigung durch Passivrauchen, wie vom Mieter behauptet, nicht festgestellt werden. Über eine reine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.06.2012
Quelle: ra-online, Landgericht Stuttgart (vt/st)
- Mieter darf so viel rauchen und lüften wie er will - Keine Mietminderung für rauchgeplagten Nachbarn
(Landgericht Berlin, Urteil vom 03.03.2009
[Aktenzeichen: 63 S 470/08]) - Keine Mietminderung wegen Geruchsbelästigungen durch Essensgerüche
(Landgericht Essen, Urteil vom 23.09.1999
[Aktenzeichen: 10 S 491/98]) - Essensgerüche und Müllgerüche aus einer anderen Wohnung sowie Hundeurin im Treppenhaus begründen einen Anspruch auf Mietminderung
(Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Urteil vom 12.07.2010
[Aktenzeichen: 213 C 94/10])
Jahrgang: 1998, Seite: 724 WuM 1998, 724
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Dokument-Nr. 13329
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