Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Berlin, Urteil vom 17.09.2012
- 67 S 28/12 -
Vermieter muss Wasserschäden aufgrund einer übergelaufenen Regenrinne beseitigen / Belüftung der Wohnung bei urlaubsbedingter Abwesenheit
Mietern steht zudem ein Recht zur Mietminderung zu
Kommt es aufgrund einer übergelaufenen Regenrinne zu einem Wasserschaden in einer Mietwohnung, muss der Vermieter diese Schäden beseitigen. Zudem steht den Mietern ein Recht zur Mietminderung zu. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Aufgrund einer übergelaufenen
Anspruch auf Beseitigung der Wasserschäden bestand
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der
Keine Pflichtwidrigkeit aufgrund Abwesenheit
Zudem sei den Mietern keine ordnungswidrige Beheizung oder Belüftung aufgrund ihrer urlaubsbedingten Abwesenheit vorzuwerfen gewesen, so das Landgericht. Es sei zum einen nicht pflichtwidrig die Wohnung während der Abwesenheit nur mit einer Temperatur von 15°C bis 25°C zu beheizen. Denn solche Temperaturen bewegen sich noch im Rahmen des Üblichen bei kurzzeitiger Abwesenheit. Zum anderen bestehe grundsätzlich keine Pflicht zum Lüften der Räume bei urlaubsbedingter Abwesenheit. Denn das Lüften diene regelmäßig dazu, die durch Menschen verursachte Luftfeuchtigkeit aus den Räumen abzuführen. Hier habe aber die erhöhte Feuchtigkeit aufgrund des Wassereintritts bestanden. Dafür sei die
Vermieterin war nicht zur Sanierung verpflichtet
Die
Recht zur Mietminderung in Höhe von 20 % bestand
Den Mietern habe nach Auffassung des Landgerichts ein
Beurteilung der Minderungsquote anhand der Gesamtumstände
Das Gericht betonte schließlich, dass es für die Beurteilung der Angemessenheit der Minderungsquote nicht darauf ankommt, wie hoch die Fläche des vom Mangel betroffenen Raums an der Gesamtfläche der Wohnung ist. Vielmehr sei die Gesamtheit der Umstände zu würdigen. Somit sei abzustellen auf die Schwere, das Ausmaß und die Folgen des Schadenseintritts sowie die Bedeutung des Raums für die Nutzbarkeit der Wohnung.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.06.2013
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2012, Seite: 605 WuM 2012, 605
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 15882
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15882
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.