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Landgericht Bonn, Urteil vom 02.11.1981
- 6 S 396/81 -
Mietminderung: Fällt die Heizung im Winter aus, ist nur die halbe Miete fällig
Fehlende Beheizbarkeit beeinträchtigt die Nutzbarkeit der Mieträume zu Wohnzwecken erheblich
Fällt die Heizung aus und bleibt dieser Zustand über einen längeren Zeitraum bestehen, so kann der Mieter eine Mietminderung um mindestens 50 Prozent erwirken. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Bonn hervor.
Im vorliegenden Fall sprach eine Vermieterin einer Familie die
Weitere Nutzung der Wohnung schließt nach Meinung des Vermieters eine Mietminderung um 100 Prozent aus
Die Vermieterin war
Mietminderung um mindestens 50 Prozent ist gerechtfertigt
Nach Auffassung des Landgerichts Bonn hatte die Vermieterin keinen Anspruch auf Herausgabe
Kein Verschulden der Mieter an Heizungsausfall
Das Gericht sah das Versäumnis
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.03.2012
Quelle: ra-online, Landgericht Bonn (vt/st)
- Amtsgericht Waldbröl, Urteil vom 29.05.1981
[Aktenzeichen: 3 C 204/81]
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Jahrgang: 1982, Seite: 170 WuM 1982, 170
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Dokument-Nr. 13027
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