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Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 07.06.1996
- 13 BS 13/96 -
Nutzungsentziehung eines Trockenraumes berechtigt zu einer Mietminderung von 2 %
Jederzeitiger Widerruf der Gestattung einer vertragslosen Nutzung
Wird dem Wohnungsmieter die Nutzung eines Trockenraums entzogen, so ist er berechtigt die Miete um 2 % zu mindern. Gestattet der Vermieter die vertragslose Nutzung von Kellerräumen im Mietshaus, so kann er dies jederzeit widerrufen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall stand der Mieterin einer Wohnung nach dem schriftlichen Mietvertrag die
Berechtigte Minderung
Das Landgericht Saarbrücken entschied, dass eine
Räumungsanspruch bestand
Das Landgericht bejahte den Räumungs- und Herausgabeanaspruch der Vermieterin für die drei Kellerräume. Diese waren nicht mitvermietet worden. Es konnte auch dahinstehen, ob die vorherigen Vermieter die
Selbst wenn man in der
Kein Ausschluss des Anspruches durch Duldung der Nutzung
Nach Ansicht des Landgerichts hat auch keine stillschweigende Erstreckung des Mietgebrauchs durch längere
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.10.2012
Quelle: Landgericht Saarbrücken, ra-online (zt/WuM 1996, 468/rb)
- Treppenhaus-Schrank: Mieterin muss Schrank im Hausflur nach 30 Jahren nicht entfernen
(Amtsgericht Köln, Urteil vom 15.02.2001
[Aktenzeichen: 222 C 426/00]) - Mietminderung bei Nichtgewährung der Mitbenutzung des Waschraums und Trockenraums sowie des Gartens
(Landgericht Köln, Urteil vom 29.06.1993
[Aktenzeichen: 12 S 426/92]) - Keine Mietminderung wegen Untersagung des Zutritts zum Garten zum Zwecke des Wäschetrocknens
(Landgericht Köln, Urteil vom 08.08.1985
[Aktenzeichen: 6 S 100/85])
Jahrgang: 1996, Seite: 468 WuM 1996, 468
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Dokument-Nr. 14360
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