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Landgericht Köln, Urteil vom 29.06.1993
- 12 S 426/92 -
Mietminderung bei Nichtgewährung der Mitbenutzung des Waschraums und Trockenraums sowie des Gartens
20 % Mietminderung / Auf die tatsächliche Nutzung durch den Mieter kommt es nicht an
Ein Mieter, dem die vertraglich eingeräumte Möglichkeit der Nutzung des Wasch- und Trockenraums sowie des Gartens entzogen wird, kann die Miete um 20 % mindern. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Köln hervor.
Im zugrunde liegenden Fall war ein Mieter vertraglich berechtigt, den Wasch- und
Das Landgericht Köln urteilte, dass eine
Nutzungsrecht entfällt nicht durch Nichtnutzung
Das Gericht führte weiter aus, dass sofern einem Mieter die Nutzung von Wasch- und
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.05.2012
Quelle: ra-online, Landgericht Köln (zt/WM 1993, S. 670/pt)
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Jahrgang: 1993, Seite: 670 WuM 1993, 670
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Dokument-Nr. 13467
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