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Landgericht Potsdam, Urteil vom 26.04.2010
2 O 328/09 -

Mindestumsatz bei Prepaid-Karten darf nicht per SMS eingeführt werden

E-Plus nicht zur einseitigen Änderung eines Vertrages berechtigt

Die Einführung eines Mindestumsatzes für Prepaid-Karten per SMS-Mitteilung an die Kunden durch den Mobilfunkdienstleister E-Plus ist unzulässig. Dies entschied das Landgericht Potsdam.

Im zugrunde liegenden Fall hatte das Unternehmen Prepaid-Kunden im August und September 2009 folgende SMS geschickt:

"E-Plus führt zum 1.9.2009 einen Mindestumsatz von mtl. 1 EUR bei Prepaid-Karten ein, die mind. 2 Monate nicht aktiv genutzt wurden. Details/Stop kostenlos: 77770".

Unter der Kurzwahlnummer erfuhren die Kunden über einer Bandansage, dass die Vertragsänderung als angenommen gelte, falls sie nicht kündigen.

Gericht hält Vorgehensweise von E-Plus für unlauter

Die Richter des Landgerichts Potsdam hielten dieses Verhalten von E-Plus für unlauter und gaben der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands statt. Die Kurznachricht war so formuliert, als könne E-Plus den Mindestumsatz ohne Zustimmung des Kunden einführen. Zu einer einseitigen Änderung des Vertrags war E-Plus aber nicht berechtigt.

E-Plus lässt Möglichkeit des folgenlosen Widerspruchs unerwähnt

Das Unternehmen hätte lediglich ein Angebot zu einer Vertragsänderung unterbreiten dürfen. Durch die Bandansage entstehe beim Kunden zudem der falsche Eindruck, er könne den neuen Mindestumsatz nur durch eine Kündigung abwenden. Tatsächlich reicht ein einfacher und ansonsten folgenloser Widerspruch. Diese Möglichkeit wurde von E-Plus gar nicht erst erwähnt.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.06.2010
Quelle: ra-online, vzbv

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