wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 22. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 16.01.2012
16 L 2043/11 -

Gesundheitsministerin darf weiter vor E-Zigaretten warnen

Ministerium ist grundsätzlich befugt, öffentlichkeitswirksame Informationen zu verbreiten

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den Antrag einer Produktionsfirma und Vertreiberin so genannter E-Zigaretten (elektronische Zigaretten) abgewiesen, der darauf gerichtet war, dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen bestimmte Äußerungen und Warnungen vor E-Zigaretten im Wege einstweiliger Anordnung zu untersagen.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen in einer Pressemeldung vom 16. Dezember 2011 unter der Überschrift "Ministerin Steffens warnt vor Verkauf von illegalen E-Zigaretten: Geschäftsgründungen sind riskant – Gesundheitsschäden zu befürchten" sowie in einem Erlass vom selben Tage die Rechtsauffassung vertreten, nikotinhaltige Liquids dürften nur mit arzneimittelrechtlicher Zulassung in den Verkehr gebracht werden, bei nikotinfreien Liquids sei im Einzelfall zu prüfen, ob sie den arzneimittelrechtlichen Vorschriften unterlägen. Die Zigaretten selbst seien gegebenenfalls als Medizinprodukte in den Verkehr zu bringen.

Einstufung der E-Zigaretten als Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes vertretbar

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf verstoßen diese Äußerungen nicht gegen die Berufsfreiheit der Antragstellerin. Das Ministerium sei für den Bereich des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts zuständig und damit grundsätzlich befugt, öffentlichkeitswirksame Informationen insbesondere über neue Entwicklungen in diesem Bereich zu verbreiten. Um eine solche Entwicklung handele es sich auch bei den E-Zigaretten zur Aufnahme von Nikotin aus nikotinhaltigen Liquids. Die Einschätzung des Ministeriums, bei den E-Zigaretten handele es sich um Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes, sei vertretbar.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.01.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Arzneimittelrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Arzneimittel | E-Zigarette/E-Liquids | Gesundheitsgefährdung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 12887 Dokument-Nr. 12887

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss12887

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?