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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „abgemeldetes Auto“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Mönchengladbach, Urteil vom 08.10.2015
- 29 C 905/15 -
"Benzinklausel": Kein Versicherungsschutz durch Privathaftpflicht bei Schäden aufgrund Schiebens eines nicht fahrbereiten Pkw
Schäden sind beim Gebrauch des Fahrzeugs entstanden
Kommt es beim Schieben eines nicht fahrbereiten Pkw im öffentlichen Straßenraum zu einem Schadensfall, so besteht aufgrund einer "Benzinklausel" kein Versicherungsschutz durch die Privathaftpflichtversicherung. Denn in einem solchen Fall ist der Schaden bei dem Gebrauch des Fahrzeugs entstanden. Dies hat das Amtsgericht Mönchengladbach entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2014 wollte ein Mann seinen Pkw aus seiner Einfahrt auf die gegenüberliegende Straßenseite schieben. Das Fahrzeug, welches nicht mehr über einen Motor verfügte und weder versichert noch für den Straßenverkehr zugelassen war, sollte von einem Schrotthändler abgeholt werden. Bei dem Schieben des Pkw wurde ein parkendes Fahrzeug beschädigt, wodurch ein Schaden von 3.000 EUR entstand. Der Pkw-Besitzer beanspruchte aufgrund dessen seine Privathaftpflichtversicherung. Diese lehnte jedoch unter Hinweis auf die im Versicherungsvertrag aufgenommene "Benzinklausel" eine Einstandspflicht ab. Nach der Klausel... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Pankow/Weißensee, Urteil vom 12.12.2006
- 8 C 116/06 -
Vermieter darf auf Mieterparkplatz abgestellte abgemeldete Fahrzeuge entfernen und gegebenenfalls verschrotten
Mieter steht grundsätzlich kein Recht zum längerfristigen Parken von abgemeldeten Fahrzeugen zu
Umfasst ein Wohnungsmietvertrag einen Mieterparkplatz, so berechtigt dies den Mieter nicht dazu, dort längerfristig abgemeldete Fahrzeuge abzustellen. Der Vermieter ist vielmehr berechtigt, abgemeldete Fahrzeuge zu entfernen und gegebenenfalls zu verschrotten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin Pankow-Weißensee hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einen Mieterparkplatz stand ein abgemeldetes Fahrzeug. Angesichts des nicht vorhandenen Kennzeichens war eine Klärung der Halterfrage nicht möglich. Der Vermieter hinterließ daher eine Nachricht am Fahrzeug. Nachdem sich niemand meldete, ließ der Vermieter das Fahrzeug abholen und verschrotten. Nachträglich meldete sich der Halter des... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 27.06.2008
- I-4 U 191/07 -
Bei Inbetriebnahme eines abgemeldeten Fahrzeugs besteht kein Versicherungsschutz
Brand bei Autoreparatur in Hobbybastlerwerkstatt - Versicherungslücke bei abgemeldetem Fahrzeug
Wer versucht, ein abgemeldetes Auto in Betrieb zu nehmen, geht, wenn das Auto einen Schaden verursacht, leer aus. Die private Haftpflichtversicherung muss den Schaden wegen der so genannten "Benzinklausel" nicht übernehmen. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall wollte ein Hobbybastler ein Auto reparieren. Beim Zünden des Motors kam es zu einem Brand, der nicht nur das Auto sondern auch ein fremdes Gebäude beschädigte. Zu diesem Zeitpunkt war das Auto nicht angemeldet und somit nicht haftpflichtversichert. Der Bastler hoffte, dass seine Privathaftpflichtversicherung den Schaden übernimmt. Diese weigerte sich jedoch.... Lesen Sie mehr
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