die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Abgrenzung Versammlung - Spaßveranstaltung“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 09.06.2005
- VG 1 A 92.05 -
Motorrad-Korso ist keine Demo
Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Eilantrag des Motorradclubs "Born to be wild", eine Veranstaltung des Motorradclubs als Versammlung anzuerkennen, zurückgewiesen.
Der Motorradclub meldete für den 11. Juni 2005 in der Zeit von 14.00 bis 15.00 Uhr eine “Demo für Verbesserung der schlechten Straßenzustände, Asphaltschäden, Schlaglöcher, Unfallgefahr für Motorradfahrer u.a. Verkehrsteilnehmer” auf dem Schlossplatz (Platz der Republik) mit erwarteten 200 Teilnehmern an. Die Demonstrationsfahrt sollte von dem in Pankow befindlichen Clubhaus über den Alexanderplatz zum Schlossplatz führen (“ca. 20 Min. Demo”) und von dort weiter zum Großen Stern über Moabit und die Schönhauser Allee zurück zum Clubhaus führen. Es sollten ausrollbare Transparente mitgeführt werden. Beigefügt war ein Aufruf mit dem Motto “Schlechte... Lesen Sie mehr