die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „alkoholtypischer Fahrfehler“ veröffentlicht wurden
Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 17.07.2018
- 22 KLs-720 Js 490/17-12/18 -
Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug nach tödlichem Unfall auf der A 61
Polizeibeamtin stirbt noch am Unfallort
Wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs wurde ein Sattelzugfahrer zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Sein Führerschein wurde entzogen und eine Wiedererteilungssperre von 4 Jahren verhängt. Dies hat das Landgericht Mönchengladbach entschieden.
Im vorliegenden Verfahren hatte der Angeklagte am 27.12.2017 gegen 21 Uhr als Fahrer einer Sattelzugmaschine Typ DAF nebst Sattelanhänger aus den Niederlanden kommend die Autobahn A 61 in Richtung Koblenz befahren. Aufgrund einer Meldung der niederländischen Polizei, nach der eine Zeugin gemeldet habe, der Angeklagte sei in Schlangenlinien gefahren und habe dabei eine Leitplanke touchiert, hatte eine Polizeiwagenbesatzung der Polizei Viersen in Höhe der Ausfahrt Mackenstein auf den Sattelzug des Angeklagten gewartet. Dabei waren Abblendlicht, Warnblinkanlage und Blaulicht des Polizeifahrzeugs angeschaltet.Als der Angeklagte sich... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Dessau-Roßlau, Beschluss vom 24.09.2014
- 11 Gs 472/14 - 694 Js 19521/14 -
Einfacher Vorfahrtsverstoß begründet für sich genommen kein Vorliegen einer relativen Fahruntüchtigkeit
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis unzulässig
Ist einem alkoholisierten Autofahrer ein einfacher Vorfahrtsverstoß anzulasten, spricht dies für sich genommen nicht für eine relative Fahruntüchtigkeit. Ein alkoholbedingter Fahrfehler liegt in einem solchen Verkehrsverstoß nicht. Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111 a Abs. 1 und 3 StPO ist daher unzulässig. Dies hat das Amtsgericht Dessau-Roßlau entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall missachtete ein Autofahrer im August 2014 die Vorfahrt und kollidierte mit seinem Fahrzeug aufgrund dessen mit einem anderen Pkw. Da am Unfallort von den eingetroffenen Polizeibeamten Alkoholgeruch wahrgenommen wurde, wurde eine Blutentnahme angeordnet. Diese ergab eine Blutalkoholkonzentration von 0,65 Promille. Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau meinte,... Lesen Sie mehr