die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Sankt Blasien“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Sankt Blasien, Urteil vom 10.03.1998
- C 103/97 -
Unfall auf der Rodelbahn: Schlittenfahrer haftet bei Missachtung der FIS-Regeln im Schadensfall
FIS-Regeln gelten nicht nur für Ski- und Snowboardfahrer sonder auch für Schlittenfahrer
Auch auf der Rodelbahn gelten die "Verkehrsregeln" des internationalen Ski-Verbandes FIS. Kommt es zu einem Unfall, weil ein von oben her kommender Schlittenfahrer ungebremst in einen bereits am Ende der Rodelbahn befindlichen Schlittenfahrer hineinfährt und diesen verletzt, haftet der zu schnellgefahrene Rodler. Generell sind Fahrstil und Tempo dem eigenen Können und den Gegebenheiten der Gelände- und Witterungsverhältnisse anzupassen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts St. Blasien hervor.
Im zugrunde liegenden Fall kam es auf einer Rodelbahn zum Zusammenprall zweier Schlittenfahrer. Bei dem Unfall stand die Klägerin mit ihrem Sohn im Zielraum der Rodelbahn, die Beklagte kam mit ihrem Schlitten den Rodehang hinunter und prallte am Ziel auf den Schlitten der Klägerin. Diese zog sich bei dem daraus resultierenden Sturz eine Verletzung des linken Handgelenks zu, die sie für etwa einen Monat arbeitsunfähig machte.Die Klägerin behauptete, die Beklagte sei mit voller Fahrt auf dem Schlitten von hinten in sie hinein gefahren, wodurch sie zu Fall gekommen sei und sich verletzt habe. Da sie gerade erst mit dem eigenen Schlitten... Lesen Sie mehr