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Freitag, 1. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Auflösungsverlust“ veröffentlicht wurden

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.04.2022
- 10 K 1175/19 E -

Auflösung einer GmbH wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt regelmäßig noch nicht zu einer Verlustrealisierung

GmbH war bei Insolvenzeröffnung nicht vermögenslos

Die Auflösung einer GmbH wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt regelmäßig noch nicht zu einer Verlustrealisierung i.S.d. § 17 EStG. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden.

Die Klägerin erwarb im Frühjahr 2014 Geschäftsanteile an einer GmbH zum symbolischen Kaufpreis von 1 €. Daneben gewährte sie der GmbH ein verzinsliches Darlehen in Höhe von 320.000 €, um deren drohende Insolvenz abzuwenden. Das Darlehen war mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten ordentlich, daneben bei einem Insolvenzeröffnungsantrag gegenüber der GmbH auch mit sofortiger Wirkung außerordentlich kündbar. Als Sicherheit übereignete die GmbH der Klägerin Fahrzeuge im Gesamtwert von (max.) 38.000 € sowie ein Ersatzteillager im Wert von 40.000 €.Im September 2014 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GmbH eröffnet,... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 25.07.2009
- IX R 42/08 -

BFH: Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Beteiligungseinkünften

Auflösungsverlust in vollem Umfang abziehbar

Der Abzug von Erwerbsaufwand (z.B. Betriebsvermögensminderungen, Anschaffungskosten oder Veräußerungskosten) im Zusammenhang mit Einkünften aus privaten Kapitalbeteiligungen nach § 17 Abs. 1 und Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist jedenfalls dann nicht durch das Abzugsverbot nach § 3 c Abs. 2 Satz 1 EStG begrenzt, wenn der Steuerpflichtige keinerlei durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen erzielt hat. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Klägerin aus ihrer Beteiligung an einer AG wegen deren Insolvenz einen Auflösungsverlust erlitten. Diesen Auflösungsverlust setzten das Finanzamt wie auch das Finanzgericht nur zur Hälfte an. Im Verhältnis von Anteilseigner und Kapitalgesellschaft gilt das sog. Halbeinkünfteverfahren (ab 2008: Teileinkünfteverfahren): Um die Einnahmen des Anteilseigners... Lesen Sie mehr