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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 02.06.2022
- 9 A 13.21 -
Kosten der Streckenkontrolle an Bundesfernstraßen sind vom Bund zu tragen
Entscheidung soll für alle Bundesländer gelten
Die Personal- und Sachkosten, die für Streckenkontrollen an den von den Ländern im Auftrag des Bundes verwalteten Bundesfernstraßen anfallen, sind Zweckausgaben, die der Bund nach Art. 104a Abs. 2 GG zu tragen hat. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Die Länder verwalteten bis 31. Dezember 2020 nicht nur die Bundesstraßen, sondern auch die Bundesautobahnen im Auftrag des Bundes. Um die Instandhaltung und Verkehrssicherheit der Bundesfernstraßen zu gewährleisten, führten sie unter anderem Streckenkontrollen durch. Diese erfolgten insbesondere als regelmäßige Kontrollfahrten, bei denen die Bundesautobahnen und Bundesstraßen nach einem festgelegten Turnus durch Streckenwarte befahren und einer Sichtkontrolle aus dem Fahrzeug heraus unterzogen wurde. Festgestellte Mängel oder Gefahrenquellen wurden dabei möglichst sofort beseitigt. Seit 2011 hat der Bundesrechnungshof wiederholt beanstandet, dass... Lesen Sie mehr
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