die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 05.04.2013
- 4 U 18/13 -
Internetplattform für Rechtsanwälte zur Suche nach Terminsvertretern gegen eine "Transaktionsgebühr" ist nicht wettbewerbswidrig
Transaktionsgebühr wird nicht für die Vermittlung eines Auftrages geschuldet
Der Betrieb einer Internetplattform (hier: AdvoAssist) für Rechtsanwälte zur Suche nach Terminsvertretern gegen eine "Transaktionsgebühr" ist nicht wettbewerbswidrig. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe.
Die beklagte Gesellschaft des zugrunde liegenden Falls betreibt eine Internetplattform für Rechtsanwälte, die diesen die Gelegenheit bietet, für Termine außerhalb ihres Kanzleisitzes einen Kollegen zu finden, der ihren Gerichts- bzw. Ortstermin oder ihre Akteneinsicht zu Pauschalgebühren wahrnimmt. Dazu werden die Termine der Mitglieder mit Kurzbeschreibung im Internet dargestellt und können von den Mitgliedern "angenommen" werden, die beklagte Gesellschaft leitet dann die notwendigen Kontaktdaten weiter und stellt auch ein Datenintranet zur Weiterleitung von Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Mitgliedsbeiträge werden nicht erhoben. Der... Lesen Sie mehr
Anwaltsgerichtshof NRW, Beschluss vom 07.09.2012
- 2 AGH 8/12 -
Honorarvorschüsse stellen keine Fremdgelder i.S.d. § 43 a Abs. 5 BRAO dar
Rückzahlung muss nicht unverzüglich erfolgen
Wird die Zahlung eines Honorarvorschusses an den Rechtsanwalt vereinbart, so stellen diese Vorschüsse keine Fremdgelder im Sinne des § 43 a Abs. 5 BRAO dar. Die Rückzahlung des zu viel gezahlten Vorschusses muss nicht unverzüglich erfolgen. Dies geht aus einer Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs NRW hervor.
In dem zu Grunde liegenden Fall wurde ein Rechtsanwalt für eine Firma im Bereich des öffentlichen Vergaberechts tätig. Vereinbart wurde eine Vergütung von 250 € je angefangener Stunde und die Zahlung eines Vorschusses in Höhe von 7.000 € pro Monat. Die Vorauszahlungen wurden quartalsweise mit der tatsächlich angefallenen Anwaltsvergütung verrechnet. Eine Unterdeckung sollte durch Nachzahlung... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.11.2012
- I ZR 74/11 -
Keine Verpflichtung zur Nennung sämtlicher Standorte eines Anwalts auf dem Briefbogen
Keine Verpflichtung zur Nennung der (Haupt-)Kanzlei
Ein Rechtsanwalt ist nicht dazu verpflichtet auf seinem Briefbogen sämtliche Standorte seiner Niederlassung zu nennen oder eine Unterscheidung zwischen "Kanzlei" und "Zweigstelle" vorzunehmen. Es besteht auch keine Verpflichtung zur Nennung des (Haupt-)Kanzleistandortes auf den Briefbögen von "Zweigstellen". Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Klägerin war die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz. Der Beklagte war ein bei der Klägerin zugelassener Rechtsanwalt mit einer Kanzlei in Mainz, der Zweigstellen in Erfurt und Karlsruhe unterhielt. Für die Zweigstelle in Erfurt verwendete er Briefbögen, auf deren Vorderseite allein die Anschrift der Kanzlei... Lesen Sie mehr