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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bushido“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 03.06.2015
- 19 B 463/14 -
Oberverwaltungsgericht Münster hebt Indizierung von Bushido-Album "NWA" auf - Bushido-Song "Stress ohne Grund" zu Unrecht auf Index
Bushido-Eilantrag gegen Entscheidungen der Bundesprüfstelle erfolgreich
Der Song "Stress ohne Grund" und der Tonträger "NWA" des Rappers Bushido standen seit 2013 auf dem Index. Zu Unrecht - wie nun das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschied. Bushido ging damit erfolgreich gegen Entscheidungen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien vor.
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat der Beschwerde des Rappers Bushido in einem Eilverfahren stattgegeben. Bushido hatte sich gegen Entscheidungen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien vom 5. September 2013 gewandt. Mit diesen Entscheidungen hatte die Bundesprüfstelle den Tonträger "NWA" und das Musikvideo "Stress ohne Grund" gestützt auf das Jugendschutzgesetz in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen. Hauptinterpret des Tonträgers und auch des Videos ist der Rapper Shindy; Bushido ist für einen Teil der für indizierungsrelevant gehaltenen Titel auf der CD sowie für das Video als "featured artist"... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 07.09.2011
- 5 L 829/11.KO -
VG Koblenz: Umstrittene Regelungen für Bushido-Konzert
Eltern müssen selber wissen, ob die Texte für Kinder zwischen 10 und 14 Jahren geeignet sind
Sofern der Erziehungsbeauftragte nicht mehr als drei Kinder betreut, dürfen auch Kinder zwischen 10 und 13 Jahren das Bushido-Konzert in Koblenz am 10. September 2011 in Begleitung ihrer Eltern oder eines Erziehungsbeauftragten besuchen. Ferner darf die Stadt Koblenz der Konzertveranstalterin den Einlass 14- bis 16-Jähriger Jugendlicher, die in Begleitung von Erziehungsbeauftragten sind, nicht verbieten. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz in seinen Entscheidungen bekannt gegeben.
Im vorliegenden Rechtsstreit hat die Stadt Koblenz der Veranstalterin des Konzert u.a. aufgegeben, minderjährigen Konzertteilnehmern zwischen 14 und 16 Jahren nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) Einlass zu gewähren. Die Begleitung einer sonstigen volljährigen von den Erziehungsberechtigten beauftragten Person (Erziehungsbeauftragter) reiche nicht... Lesen Sie mehr
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