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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Dienstsport“ veröffentlicht wurden
Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.01.2008
- 6 K 993/05 -
Fahrtkosten zum Dienstsport eines Polizisten sind Werbungskosten
Fahrtkosten, die einem Polizisten durch Fahrten zur dienstlich verordneten Sportausübung entstehen, sind nach einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg jedenfalls dann als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der Sport auf Polizeisportanlagen auszuführen ist und sich auf solche Sportarten beschränkt, die typischerweise nicht Inhalt des Freizeitsportes sind.
Im entschiedenen Fall hatte der Kläger rund 130 Stunden Dienstsport im Jahr betrieben und dafür die Kosten für 64 Fahrten zu einer Polizeisportanlage als Werbungskosten geltend gemacht. Das Finanzamt hatte diese Kosten nicht anerkannt, weil es Sport, in welcher Form auch immer, für einen Teil der privaten Lebensführung hielt und eine berufliche Veranlassung für die Entstehung der Kosten deshalb verneinte.Dem widersprach nun das Finanzgericht. Es stellte dabei darauf ab, dass der Kläger nicht freizeittypische Sportarten wie Tennis oder Skisport betrieben hatte, sondern solche, die einen direkten Bezug zu seiner beruflichen Tätigkeit hatten,... Lesen Sie mehr
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