die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „doppelte Haushaltsführung“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 03.12.2020
- VI R 3/18 -
Kosten für Auslandssemester als Werbungskosten absetzbar
BFH zur Geltendmachung von Werbungskosten für Pflicht-Auslandssemester
Studierende können Unterkunftskosten und Verpflegungsmehraufwendungen eines Auslandsemester als vorab entstandene Werbungskosten geltend machen. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Die Klägerin nahm nach einer abgeschlossenen Ausbildung ein Studium an einer inländischen Hochschule auf. Die Studienordnung der Hochschule schreibt für den Studiengang vor, dass die/der Studierende das Studium für zwei Semester an einer ausländischen Partneruniversität zu absolvieren hat. Während des Auslandsstudiums bleibt die/der Studierende an der inländischen Hochschule eingeschrieben. Die Klägerin beantragte für die Zeit des Auslandsstudiums die Anerkennung der dadurch bedingten zusätzlichen Unterkunftskosten sowie der Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten.Das Finanzamt lehnte dies ab, da die Auslandsuniversität... Lesen Sie mehr
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 18.09.2019
- 9 K 209/18 -
Doppelte Haushaltsführung bei eigener Wohnung und finanzieller Beteiligung an Kosten der Lebensführung eines Mehrgenerationenhaushaltes
Das Niedersächsische Finanzgericht hatte über die Möglichkeit der doppelten Haushaltsführung von Ledigen bei Innehaben einer Wohnung und ausreichender finanzieller Beteiligung an den Kosten der Lebensführung eines Mehrgenerationenhaushaltes zu entscheiden.
Dabei hat das Niedersächsische Finanzgericht - soweit ersichtlich - als erstes Finanzgericht zu dem mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2014 im Rahmen der Neuordnung des Reisekostenrechts neu eingefügten Satz 3 des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes Stellung genommen. Danach erfordert das Vorliegen eines eigenen Hausstandes außerhalb des Ortes der ersten Tätigkeitsstätte... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Urteil vom 12.06.2019
- 7 K 57/18 E -
Mietkosten können auch noch nach Beendigung der doppelten Haushaltsführung abzugsfähig sein
Mietaufwendungen sind für Dauer der neuen Arbeitsplatzsuche als vorweggenommene Werbungskosten abzugsfähig
Die Miete für eine ursprünglich für eine doppelte Haushaltsführung genutzte Wohnung kann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Dauer einer neuen Arbeitsplatzsuche als vorweggenommene Werbungskosten abgezogen werden. Dies entschied das Finanzgericht Münster.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ging einer Beschäftigung in Berlin nach, hatte seinen Lebensmittelpunkt aber weiterhin unstreitig in Nordrhein-Westfalen. Nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber zum 31. August 2015 behielt der Kläger seine Wohnung in Berlin bei und bewarb sich in der Folgezeit auf eine Vielzahl von Arbeitsplätzen im gesamten Bundesgebiet,... Lesen Sie mehr
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Bundesfinanzhof, Urteil vom 04.04.2019
- VI R 18/17 -
BFH: Kosten für Einrichtungsgegenstände einer doppelten Haushaltsführung voll abziehbar
Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und Hausrat einer doppelten Haushaltsführung fallen nicht unter die Höchstbetragsbegrenzung von 1.000 Euro
Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und Hausrat für eine im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzten Wohnung fallen nicht unter die Höchstbetragsbegrenzung von 1.000 Euro und sind daher grundsätzlich in vollem Umfang als Werbungskosten abziehbar. Dies entschied der Bundesfinanzhof zu § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte der Kläger eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung begründet. Aufwendungen für die Miete nebst Nebenkosten sowie Anschaffungskosten für die Einrichtung machte er als Werbungskosten geltend.Das Finanzamt erkannte die Aufwendungen nur in Höhe von 1.000 Euro je Monat an, da die Abzugsfähigkeit der Kosten für die Unterkunft... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Urteil vom 26.09.2018
- 7 K 3215/16 E -
Auch langjährig am Beschäftigungsort zusammen lebende Ehegatten mit Kind können dort doppelte Haushaltsführung unterhalten
Bungalow auf Gartengrundstück im Heimatdorf ist aufgrund höherer Wohnqualität und Abspielen des gesamten Privatlebens als Lebensmittelpunkt anzusehen
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass eine doppelte Haushaltsführung auch dann anzuerkennen sein kann, wenn Ehegatten mit dem gemeinsamen Kind zusammen am Beschäftigungsort wohnen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die miteinander verheirateten Kläger sind seit 1998 in Westfalen berufstätig und lebten dort in den Streitjahren mit ihrer kleinen Tochter hier in einer angemieteten 3-Zimmer-Dachgeschosswohnung. In ihrem mehr als 300 km entfernten Heimatdorf ist die Klägerin Miteigentümerin eines mit einem Bungalow bebauten Grundstücks. Der Bungalow wird... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Münster, Urteil vom 24.01.2017
- 7 K 1007/17 E -
Werbungskostenabzug bei Auslandsstudium ohne eigenen inländischen Hausstand nicht möglich
Abzug von Wohnungskosten setzt Vorliegen der Voraussetzungen für doppelte Haushaltsführung voraus
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass eine an einer deutschen Hochschule eingeschriebene Studentin für Zeiträume von Auslandssemestern und Auslandspraktika keine Aufwendungen für die dortige Unterkunft und Verpflegung geltend machen kann, wenn sie im Inland keinen eigenen Hausstand unterhält.
Im zugrunde liegenden Streitfall absolvierte die Klägerin nach einer vorangegangenen anderen Ausbildung einen Bachelorstudiengang und in dessen Rahmen zwei Auslands- und ein Auslandspraxissemester. Während der Auslandsaufenthalte blieb sie an ihrer inländischen FH eingeschrieben und besuchte einmal pro Monat ihre Eltern. In ihrer Einkommensteuererklärung machte die Klägerin die Aufwendungen... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.03.2017
- 13 K 1216/16 -
Kosten für Wohnungseinrichtung stellen keine nur begrenzt abzugsfähigen Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung dar
Einspruch und Klage gegen Finanzamt erfolgreich
Die Kosten für die notwendige Einrichtung der Wohnung im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung gehören nicht zu den Unterkunftskosten deren Abzug auf 1.000 Euro im Monat begrenzt ist. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden.
Im vorliegenden Fall unterhielt der Kläger im Streitjahr 2014 ab dem 1. Mai neben seinem eigenen Hausstand (Lebensmittelpunkt) eine Wohnung am Ort seiner ersten Tätigkeitsstätte. Mit seiner Einkommensteuererklärung begehrte er den Abzug von notwendigen Mehraufwendungen für eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung (Miete zuzüglich Nebenkosten, Aufwendungen für Möbel und Einrichtungsgegenstände).... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 16.06.2016
- 1 K 3229/14 -
Keine doppelte Haushaltsführung bei Wegezeiten von etwa einer Stunde
Entfernung von 37 km zwischen Ort des eigenen Hausstandes und des Beschäftigungsortes für doppelte Haushaltsführung nicht ausreichend
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass eine doppelte Haushaltsführung steuerlich nicht anerkannt wird, wenn die regelmäßigen Fahrzeiten zwischen dem eigenen Hausstand des Steuerpflichtigen und seinem Arbeitsplatz etwa eine Stunde betragen. In diesem Fall wohne der Steuerpflichtige bereits am Beschäftigungsort und könne die Kosten für eine näher am Arbeitsplatz liegende Zweitwohnung nicht absetzen.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist Arbeitnehmer und hatte im Streitjahr 2013 Mietaufwendungen für eine Zwei-Zimmer-Wohnung als beruflich veranlasste Werbungskosten geltend gemacht, weil er von dieser Wohnung zu seiner 6 km entfernten Arbeitsstätte in der Großstadt S pendelte. Ansonsten lebte der Kläger mit seiner Ehefrau in einer vom Arbeitsort 37 km entfernten Drei-Zimmer-Wohnung.... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 17.10.2014
- 2 K 113/14 -
Arbeitswege von etwa einer Stunde sind in Ballungszentren üblich und ohne weiteres zumutbar
Finanzgericht Hamburg zur Erforderlichkeit einer beruflich begründeten doppelten Haushaltsführung
Fahrtzeiten von etwa einer Stunde in Ballungszentren liegen noch in dem zeitlichen Rahmen, in dem es einem Steuerpflichtigen zugemutet werden kann, vom eigenen Hausstand aus den Beschäftigungsort aufzusuchen. Dies geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Hamburg hervor.
Die seit mehreren Jahren in Hamburg arbeitende und dort eine Wohnung unterhaltende Klägerin machte im Streitjahr erstmals Kosten für eine doppelte Haushaltsführung geltend. Ihren Lebensmittelpunkt habe sie in einer Umlandgemeinde, wo sie im Haus ihres Lebensgefährten wohne. Wegen der ungünstigen Verkehrsanbindung habe sie allerdings ihre Wohnung in Hamburg beibehalten und verbringe... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Urteil vom 12.03.2014
- 6 K 3093/11 E -
Alleinstehender Arbeitnehmer kann in seinem Elternhaus einen eigenen Hausstand unterhalten
Bauliche Abgeschlossenheit der Räume und Abschluss eines Mietvertrages nicht erforderlich
Das Finanzgericht Münster hat zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen ein alleinstehender Arbeitnehmer in seinem Elternhaus einen eigenen Hausstand unterhält. Das Gericht verwies darauf, dass eine bauliche Abgeschlossenheit der Räume im Elternhaus ebenso wenig erforderlich für einen eigenen Hausstand ist, wie der Abschluss eines Mietvertrages.
Der im Streitjahr 27 Jahre alte Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens bewohnt das ausgebaute Dachgeschoss (ca. 30 qm Wohnfläche) im Haus seiner Mutter. Küche und Badezimmer befinden sich im Erdgeschoss. Dem Kläger stehen im Dachgeschoss eine Spüle, ein Kühlschrank, eine Mikrowelle und ein Wasserkocher zur Verfügung. Miete zahlt er nicht, beteiligt sich aber an den Hauskosten und... Lesen Sie mehr