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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.05.2021
- 2 AZR 596/20 -
BAG: Entblößen der Genitalien eines Kollegen stellt wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung des Arbeitnehmers dar
Vorliegen einer erheblichen Pflichtverletzung
Entblößt ein Arbeitnehmer die Genitalien eines Kollegen, so stellt dies an sich einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 BGB dar. Durch dieses Verhalten verletzt der Arbeitnehmer seine Pflichten erheblich. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Nachtschicht im Mai 2019 in einem sächsischen Werk eines Automobilherstellers zog ein Arbeitnehmer einem als Leiharbeitnehmer beschäftigten Kollegen unvermittelt mit beiden Händen die Arbeits- und Unterhose herunter, wodurch seine Genitalien entblößt wurden. Der Leiharbeitnehmer war den Blicken und dem Gelächter mehrerer Arbeitskollegen ausgesetzt. Die Arbeitgeberin kündigte dem Arbeitnehmer aufgrund seines Verhaltens fristlos. Dagegen richtete sich dessen Kündigungsschutzklage. Sowohl das Arbeitsgericht Leipzig als auch das Landesarbeitsgericht Sachsen hielten die Kündigung für unwirksam. Dagegen... Lesen Sie mehr
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