die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Erweiterung Flughafen“ veröffentlicht wurden
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 01.06.2021
- 1 BvR 2374/15 -
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung eines Verkehrsflughafens
Beschwerde mangels Vorlage erforderlicher Unterlagen nicht zur Entscheidung angenommen
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde einer anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigung nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung des Verkehrsflughafens München durch Anlage und Betrieb einer dritten Start- und Landebahn sowie gegen die dazu ergangenen gerichtlichen Entscheidungen richtete.
Der Beschwerdeführer im Verfahren ist eine anerkannte Umweltvereinigung und in Bayern anerkannte Naturschutzvereinigung sowie Eigentümer durch das Vorhaben unmittelbar in Anspruch genommener Grundstücke. Die Einwendungen des Beschwerdeführers richten sich unter anderem gegen das dem angegriffenen Planfeststellungsbeschluss zugrundeliegende Luftverkehrsprognosegutachten sowie dessen gerichtliche Kontrolle. Der Beschwerdeführer macht insbesondere geltend, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verletze die Rechtsschutz- und Eigentumsgarantie aus Art. 14 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG.Der Verwaltungsgerichtshof... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.12.2014
- OVG 6 A 6.14 und OVG 6 A 13.14 -
Flughafen BER: Anwohner-Klagen zum Lärmschutz überwiegend erfolglos
Aus Planfeststellungsbeschluss ergibt sich kein Anspruch auf Schutz vor fiktivem, nach Festlegung der Flugrouten nicht eintretendem Fluglärm
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Klagen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow und eines privaten Grundstückseigentümers auf Dimensionierung des baulichen Schallschutzes anhand der im Planfeststellungsbeschluss prognostizierten - geraden - Flugverfahren abgelehnt. Nach den Ausführungen des Gerichts ist es nicht zu beanstanden, dass die beklagte Flughafengesellschaft bei der Berechnung des Schallschutzes die aktuell festgesetzten, nach dem Start abknickenden Flugrouten zugrunde legt.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg führte in seiner Entscheidung aus, dass sich aus dem Planfeststellungsbeschluss kein Anspruch auf Schutz vor fiktivem, nach Festlegung der Flugrouten nicht eintretendem Fluglärm ergibt. Dies liefe im Ergebnis auf eine Übersicherung der Betroffenen mit Schallschutzvorrichtungen hinaus. Ein entsprechender Bestandsschutz folgt auch nicht aus... Lesen Sie mehr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 19.02.2014
- 8 A 11.40040 u.a -
Dritte Start- und Landebahn des Verkehrsflughafens München darf gebaut werden
Vorhaben stehen weder unzumutbare Belästigungen der Anwohner noch schädliche Umwelteinwirkungen entgegen
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat insgesamt 16 Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern – Luftamt Südbayern – für die geplante dritte Start- und Landebahn des Verkehrsflughafens München abgewiesen.
Durch die Errichtung einer dritten Start- und Landebahn sollen am Flughafen München statt bisher rund 90 bis zu 120 Flugbewegungen pro Stunde abgewickelt werden können. Gegen die Zulassungsentscheidung wenden sich eine Reihe betroffener Bürger, deren Grundstücke teilweise für das Vorhaben in Anspruch genommen werden sollen, die Stadt Freising, die Gemeinden Berglern, Eitting, Fahrenzhausen... Lesen Sie mehr
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Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 01.10.2013
- 9 C 574/12.T -
Klage der Stadt Offenbach gegen Endanflug zum Flughafen Frankfurt Main erfolglos
Endanflugverfahren durch Inbetriebnahme der Nordwest-Landebahn dient sicherer Durchführung unabhängiger Parallelanflüge auf verschiedene Landebahnen
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat die Klagen der Stadt Offenbach gegen die vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung festgesetzten An- und Abflugverfahren zum und vom Flughafen Frankfurt Main und gegen die Endanflüge auf die Südbahn (25L) und die Nordwest-Landebahn (25R) abgewiesen.
In seiner Entscheidung bestätigte der Verwaltungsgerichtshof nochmals seine bisherige Rechtsprechung, der zufolge die An- und Abflugverfahren der sicheren und flüssigen Abwicklung des Flugverkehrs dienen, dessen Kapazität durch das in einem gesonderten Verfahren zuvor planfestgestellte Vorhaben zum Bau bzw. zum Ausbau eines Flughafens bestimmt wird.Weiter führt... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 31.08.2012
- 33 C 1839/12 -
Gesteigerter Fluglärm aufgrund Ausbaus eines Flughafens berechtigt nicht zur Mietminderung
Kenntnis vom Mangel schließt Minderungsrecht aus
Ist bei Abschluss des Mietvertrags bekannt, dass es aufgrund des Ausbaus eines Flughafens zu einem erhöhten Fluglärm kommt, so hat der Mieter kein Recht zur Mietminderung. Die Kenntnis des Mangels schließt das Minderungsrecht aus. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt a.M. hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Vermieter auf Feststellung, dass der Mieter einer Wohnung wegen des gestiegenen Fluglärms, aufgrund der Inbetriebnahme der neuen Landebahn des Flughafens Frankfurt a.M., nicht berechtigt sei seine Miete zu mindern. Der Vermieter war der Meinung, dass die aus dem Fluglärm herrührenden Belastungen innerhalb eines Ballungsgebiets zum allgemeinen... Lesen Sie mehr
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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 21.03.2013
- C-244/12 -
Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht bei allen Projekten, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben könnten
Flughafen muss Projekt zur Errichtung eines weiteren Terminals und Ausweitung des Flughafenareals Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen
Die österreichische Regelung, die bei der Änderung eines Flughafens nur für Projekte, bei denen eine Erhöhung der Anzahl der Flugbewegungen um mindestens 20 000 pro Jahr zu erwarten ist, eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorsieht, verstößt gegen das Unionsrecht. Die Mitgliedstaaten müssen nämlich alle Projekte, bei denen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterziehen. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden.
Nach der Richtlinie 85/337/EWG sind Projekte, bei denen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, einer Prüfung in Bezug auf ihre Auswirkungen(Umweltverträglichkeitsprüfung, UVP) zu unterziehen. Bei der Änderung oder Erweiterung eines bereits genehmigten Projekts behalten die Mitgliedstaaten jedoch einen Wertungsspielraum, ob sie für solche Projekte eine UVP vorschreiben... Lesen Sie mehr