die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Erwerbsobliegenheit“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 09.11.2016
- XII ZB 227/15 -
BGH: Erwerbsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen trotz Rente wegen voller Erwerbsminderung
Erwerbstätigkeit von weniger als drei Stunden pro Tag möglich
Bezieht ein Unterhaltspflichtiger eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, so begründet dies allein nicht seine Erwerbsunfähigkeit. Vielmehr besteht eine Erwerbstätigkeit für einen Zeitraum von weniger als drei Stunden pro Tag. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangte ein sechsjähriges Kind im Jahr 2013 von seiner Mutter Kindesunterhalt. Das Kind lebte bei seinem Vater. Die Eltern waren seit dem Jahr 2011 geschieden. Die Mutter war aufgrund einer psychischen Erkrankung zu 70 % schwerbehindert und bezog eine monatliche Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Mutter lehnte die Zahlung von Kindesunterhalt ab. Sie könne aufgrund ihrer Erkrankung nicht arbeiten. Dies belege bereits der Bezug der Rente wegen voller Erwerbsminderung. Das Kind ließ dies nicht gelten und zog vor Gericht.Sowohl das Amtsgericht Königs Wusterhausen als auch das Oberlandesgericht... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.06.2011
- XII ZR 127/09 -
BGH: Kind verliert nicht Ausbildungsunterhaltsanspruch aufgrund verzögerten Beginns einer Ausbildung infolge Schwangerschaft und anschließender Kinderbetreuung
Unterhaltsberechtigte muss nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes und angemessener Übergangszeit Ausbildung aufnehmen
Ein unterhaltsberechtigtes Kind verliert seinen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt gegenüber seinen Eltern nicht dadurch, dass es aufgrund einer Schwangerschaft und der anschließenden Kinderbetreuung die Erstausbildung verzögert beginnt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Unterhaltsberechtigte seine Ausbildung nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes unter Berücksichtigung einer angemessenen Übergangszeit aufnimmt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall begehrte die Tochter von ihrem Vater Ausbildungsunterhalt wegen der Aufnahme eines Studiums der Sozialpädagogik im Oktober 2006. Der Vater weigerte sich Unterhalt zu zahlen, weil die Tochter seiner Meinung nach schon viel früher mit dem Studium hätte anfangen können. Hintergrund dessen war, dass die Tochter bereits im Jahr 2001 ihr Abitur absolviert hatte.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 19.11.2015
- 17 WF 242/15 -
Anspruch auf Ausbildungsunterhalt bei Aufnahme einer Erstausbildung neun Jahre nach Schulabschluss und alleiniger Betreuung zweier Kinder
Kein Verstoß gegen Erwerbsobliegenheit
Nimmt ein Kind erst neun Jahre nach dem Schulabschluss eine Erstausbildung auf, so kann dem Kind gemäß §§ 1601, 1610 Abs. 2 BGB ein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt zustehen, wenn der verzögerte Beginn der Berufsausbildung darauf zurückzuführen ist, dass das Kind selbst nacheinander zwei Kinder bekam und diese allein betreuen musste. In diesem Fall liegt kein Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit vor. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem ein 16-jähriges Mädchen im Jahr 2005 ihren Hauptschulabschluss machte, wollte sie ihren Realschulabschluss nachholen. Diesen Plan musste sie jedoch aufgeben, da sie im Jahr 2006 eine Tochter bekam und diese allein betreuen musste. Sie versuchte im Anschluss daran im Jahr 2007 und 2008 jeweils eine Berufsausbildung aufzunehmen. Beide... Lesen Sie mehr
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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 09.01.2014
- 7 U 83/13 -
Erwerbsobliegenheit bei Verdienstausfallschaden: Pflicht des Unfallgeschädigten zur zumutbaren Einsetzung der verbliebenen Arbeitskraft
Verstoß gegen Pflicht begründet Kürzung oder Streichung des Verdienstausfallschadens
Kann ein Unfallgeschädigter seinen ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben, so ist er dennoch im Rahmen seiner Erwerbsobliegenheit verpflichtet alles Zumutbare zu unternehmen, um seine verbliebene Arbeitskraft gewinnbringend einzusetzen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, so kann dies zur Kürzung oder Streichung des Verdienstausfallschadens führen. Dies geht aus einer Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund eines Verkehrsunfall im Jahr 2002 konnte das 30-jährige Unfallopfer seinen Beruf als Elektroinstallateur nicht mehr ausüben und erhielt deswegen von der Haftpflichtversicherung des Unfallschädigers einen Verdienstausfallschaden. Mit Hilfe der Haftpflichtversicherung gelang es dem Unfallgeschädigten im Jahr 2005 erfolgreich die Berufsausbildung... Lesen Sie mehr