die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fahrschein (Busticket)“ veröffentlicht wurden
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.08.2018
- 10 Sa 469/18 -
Kündigung eines Busfahrers wegen Kassierens von Kundengeldern ohne Ausdruck von Fahrscheinen rechtmäßig
Verhalten rechtfertigt fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die fristlose Kündigung eines Busfahrers der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) für wirksam gehalten. Nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts hat der auf einer für Touristen wichtigen Buslinie eingesetzte Busfahrer von auswärtigen Fahrgästen Geld entgegengenommen, aber keine Fahrscheine ausgedruckt. Dies rechtfertige eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung.
Im zugrunde liegenden Fall hatte sich ein Kunde der BVG beschwert, der Busfahrer habe den Fahrpreis vereinnahmt, aber kein Ticket ausgedruckt, sondern erklärt "You don’t need a ticket". Die BVG veranlasste daraufhin eine Sonderprüfung. Ein Prüfer der BVG beobachtete und bestätigte als Zeuge, dass der Busfahrer innerhalb kurzer Zeit Geld für insgesamt vier Tickets von auswärtigen Fahrgästen entgegennahm, aber keine Tickets ausdruckte und die Kunden durchwinkte. Der Einwand des Busfahrers, er habe allen zahlenden Fahrgästen ein Ticket ausgehändigt, bestätigte sich nach gerichtlicher Einsichtnahme in die Videoaufzeichnungen aus dem Bus nicht.... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Karlsruhe, Beschluss vom 03.01.2018
- S 1 KO 24/18 -
Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten zur Wahrnehmung eines Gerichtstermins besteht nur für tatsächlich notwendige Kosten
Kosten für 5-Personen-Tageskarte müssen nicht durch Staatskasse entschädigt werden
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass sich der Anspruch auf Erstattung von Kosten zur Wahrnehmung eines Gerichtstermins nur auf die tatsächlich "notwendigen" Kosten beschränkt.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Rechtstreits nahm an einer mündlichen Verhandlung des Sozialgerichts in seinem Rechtsstreit wegen Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht teil. Hierzu war sein persönliches Erscheinen angeordnet. Nachfolgend machte er eine Entschädigung für Pkw-Fahrten von seiner Wohnung zum Bahnhof und zurück geltend, sowie für die Bahnfahrt nach Karlsruhe... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Karlsruhe, Beschluss vom 26.10.2017
- S 1 KO 3624/17 -
Keine Kostenerstattung für erworbene Monatskarte zwecks angeordneter Teilnahme an mündlicher Gerichtsverhandlung
Zu entschädigen sind allein durch Wahrnehmung des Gerichtstermins objektiv erforderliche Kosten
Ordnet das Gericht das persönliche Erscheinen zu einer Verhandlung an, kann der Prozessbeteiligte nur konkret für die Fahrt zum Gericht angefallene Kosten erstattet verlangen. Die (anteilige) Kostenerstattung für eine Monatskarte ist nicht möglich. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls nahm an einer mündlichen Verhandlung teil, zu der das Sozialgericht Karlsruhe sein persönliches Erscheinen angeordnet hatte. Hierzu war er mit öffentlichen Verkehrsmitteln angereist, für deren Nutzung er wenige Tage zuvor eine Monatskarte erworben hatte. Sein Antrag, die für die Monatskarte angefallenen Kosten (48 Euro) ganz oder wenigstens... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 31.10.1997
- 30 C 2361/97-71 -
Falscher Fahrschein: Fahrgast muss aufgrund schwer durchschaubarer Tarifbedingungen kein erhöhtes Fahrgeld zahlen
"Gültiger" Fahrschein berechtigte nicht zur Nutzung der U-Bahn
Die Nutzung eines Fahrscheins kann sich auf bestimmte Verkehrsmittel innerhalb eines Stadtgebietes beschränken. Hierbei kommt es vor allem darauf an, welchem Unternehmen das jeweilige Verkehrsmittel unterstellt ist. Da diese Differenzierungen jedoch gerade für von außerhalb kommende Fahrgäste nur schwer zu durchschauen sind, trifft den Fahrgast mit für das entsprechende Verkehrsmittel "ungültigem" Fahrschein keine Schuld. Ein erhöhtes Fahrgeld muss deshalb nicht zwangsläufig gezahlt werden. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main hervor.
Im vorliegenden Fall sollte ein Fahrgast ein erhöhtes Fahrgeld von 60 DM bezahlen, nachdem er nach Meinung des Fahrkartenkontrolleurs nicht den richtigen Fahrschein besaß, um auch die U-Bahn nutzen zu können. Er war im Besitz einer Wochenkarte für Fahrten zwischen Treysa und Frankfurt a.M., die ihn auch zur Nutzung der Frankfurter S-Bahn, nicht aber zur Nutzung der einem anderen Unternehmen... Lesen Sie mehr