die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie“ veröffentlicht wurden
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 30.07.2013
- 12 MN 301/12 -
Vorrang- und Eignungsgebiet für die Windkraftnutzung in Bispingen außer Vollzug gesetzt
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht hält erforderliche Prüfung der FFH-Verträglichkeit für nicht ausreichend
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat auf einen gegen das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Heidekreis gerichteten Normenkontrolleilantrag eines Nachbarn die allein angegriffene Ausweisung der Fläche BI-01-V04 in Bispingen als kombiniertes Vorrang- und Eignungsgebiet für die Windenergienutzung einstweilen außer Vollzug gesetzt. Dies führt für die betreffende Fläche raumordnungsrechtlich zum Entstehen eines sogenannten "weißen Bereichs", für den es an einer raumordnerischen Zielaussage fehlt. Die betroffene Fläche wird dadurch zum regulären planungsrechtlichen Außenbereich; unberührt von der Entscheidung bleibt die mit der Regionalplanung beabsichtigte Konzentration der Windenergienutzung auf den übrigen Vorrangflächen.
Das Gericht hat die Entscheidung damit begründet, dass es für die gemäß § 7 Abs. 6 des Raumordnungsgesetzes und Art. 6 Abs. 3 der Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Richtlinie erforderliche Prüfung der FFH-Verträglichkeit nicht ausreicht, bei der Aufstellung oder Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms mit Blick auf die Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten "problematische" Gebiete zu benennen und die weitere Prüfung nachfolgender Planung oder dem Genehmigungsverfahren vorzubehalten, sondern eine weitergehende Prüfung schon auf der Ebene der Regionalplanung erforderlich gewesen wäre.Der auf das gleiche Ziel gerichtete Eilantrag... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 06.11.2012
- 9 A 17.11 -
Klage gegen Lückenschluss der A 33 zwischen Bielefeld-Steinhagen und Borgholzhausen ohne Erfolg
Gericht stimmt zahlreichen naturschutzrechtlichen Einwänden des klagenden Naturschutzvereins nicht zu
Die Klage des BUND (Landesverband Nordrhein-Westfalen) gegen den Bau des letzten Teilstücks der Autobahn A 33 zwischen Bielefeld-Steinhagen und Borgholzhausen ist abzuweisen. Der Planfeststellungsbeschluss ist rechtmäßig. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
In dem zugrunde liegenden Fall soll mit dem Gesamtprojekt eine Lücke der Autobahnverbindung zwischen der A 30 im Norden und der A 2 im Südosten geschlossen werden. Im planfestgestellten Abschnitt streift die Trasse das FFH-Gebiet „Tatenhauser Wald" und quert es im Norden nahe der L 782 an einer schmalen Stelle. Die östlich bzw. westlich anschließenden Planungsabschnitte sind fertiggestellt bzw. im Bau.... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 17.07.2008
- BVerwG 9 B 15.08 -
Naturschutz: Klage gegen Hochmoselquerung (B 50) erfolglos
Der „Hochmoselübergang“ - eine Teilstrecke des autobahnähnlichen Ausbaus der B 50 zwischen der Bundesautobahn 1 und der Hunsrückhöhenstraße - kann gebaut werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Mit seiner auf die Verletzung naturschutzrechtlicher Vorschriften gestützten Vereinsklage gegen den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben, das Bestandteil einer großräumigen West-Ost-Straßenachse ist, die den niederländischen und belgischen Raum mit dem Rhein-Main-Gebiet verbinden soll, hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) zunächst Erfolg. Die Planfeststellungsbehörde... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Dresden, Beschluss vom 09.05.2008
- 1 L 205/08 -
Anbauverbot für gentechnisch veränderten Mais ist rechtmäßig
In der »Moritzburger Kleinkuppenlandschaft« darf vorläufig kein gentechnisch veränderter Mais angebaut werden. Ein entsprechendes Verbot des Landratsamts Meißen hat das Verwaltungsgericht Dresden bestätigt.
Das Landratsamt Meißen hatte einer Agrar-Genossenschaft untersagt, auf Flurstücken der Gemarkung Berbisdorf gentechnisch veränderten Mais anzubauen.Den dagegen gerichteten gerichtlichen Eilantrag lehnte das Verwaltungsgericht Dresden ab und bestätigte damit - vorläufig - das Anbauverbot. Die Entscheidung erging aufgrund einer im einstweiligen Rechtsschutzverfahren allgemein... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12.03.2008
- BVerwG 9 A 3.06 -
Bundesverwaltungsgericht genehmigt Weiterbau der A 44
Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) unterliegt in jahrelangem Rechtsstreit gegen das Land Hessen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage eines Naturschutzvereins gegen den Bau eines Teilstücks der Autobahn A 44 im Bereich der Stadt Hessisch Lichtenau im Wesentlichen abgewiesen. Mit dem Projekt soll eine Lücke auf der Autobahnverbindung Rhein/Ruhr – Kassel – Dresden geschlossen werden. Nördlich von Hessisch Lichtenau durchschneidet die Trasse der geplanten Autobahn teils in Tunnel-, teils in Tieflage das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) "Lichtenauer Hochland".
Einer ersten Klage des Naturschutzvereins gegen die Planung hatte das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2001 wegen unzureichender Berücksichtigung möglicher Planungsalternativen stattgegeben. Aufgrund eines ergänzenden Verfahrens erließ das beklagte Land einen Änderungs- und Ergänzungsbeschluss, mit dem im Interesse des Gebietsschutzes Änderungen des Vorhabens planfestgestellt wurden, ohne... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht München, Urteil vom 31.05.2007
- M 11 K 06.4129 -
Braunbär Bruno: VG München weist Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Abschussverfügung als unzulässig ab
Kläger ist nicht klagebefugt
Ob der Abschuss des Braunbären "JJ1" am 26. Juni 2006 rechtmäßig war, bleibt weiterhin ungeklärt. Das Verwaltungsgericht München hat die Klage des Rechtsanwalts Rudolf Peter Bruno Riechwald, mit der dieser die Rechtmäßigkeit der Abschussverfügung überprüfen lassen wollte, zurückgewiesen. Die Richter sind der Auffassung, dass dem Anwalt zur Erhebung einer entsprechenden Klage die so genannte Klagebefugnis fehlt.
Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat die Klage von Rechtsanwalt Riechwald gegen die Abschussverfügung der Regierung von Oberbayern als unzulässig abgewiesen.Der Kläger wollte festgestellt wissen, dass die Abschussverfügung rechtswidrig war. Das Gericht schloss sich der langjährigen Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs an, nach welcher Art. 141... Lesen Sie mehr
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 19.02.2007
- 7 KS 135/03 -
Grundeigentümer unterliegen mit Klage gegen Ortsumgehung - Alternativvorschlag der Kläger für Ortsumfahrung ist nicht vorzugswürdig
Gericht entscheidet über Klage gegen den 1. Bauabschnitt der Ortsumgehung Celle
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht - 7. Senat - hat nach zweitägiger Verhandlung die Klage mehrerer Grundeigentümer und eines Naturschutzvereins gegen den 1. Bauabschnitt der geplanten Verlegung der B 3 (Ortsumgehung Celle) abgewiesen.
Zur Begründung hat das Oberverwaltungsgericht ausgeführt, dass der angefochtene Planfeststellungsbeschluss mit seiner Entscheidung für die Ostumgehung nicht zu beanstanden ist. Eine von den Klägern befürwortete Westvariante mit Ausbau des Wilhelm-Heinichen-Rings ist nicht eindeutig vorzugswürdig, weil sie ungeeignet ist, das mit der Gesamtplanung vor allem verfolgte Ziel einer Entlastung... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, sonstiges vom 17.01.2007
- BVerwG 9 A 20.05 -
Geplante Autobahn A 143 verstößt gegen europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie)
BVerwG stoppt Weiterbau der Westumfahrung Halle
Der Bau der Bundesautobahn A 143 (Westumfahrung Halle) verstößt gegen europäisches Naturschutzrecht. Eine gegen den Bau gerichtete Klage eines Naturschutzvereins hatte beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Erfolg. Dieses hat den Weiterbau gestoppt.
Gegenstand der streitigen Planfeststellung ist im Wesentlichen ein etwa 12 km langes Teilstück der A 143, das im Naturpark „Unteres Saaletal" zwei Schutzgebiete nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) queren soll („Muschelkalkhänge westlich von Halle" und „Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle"). Die A 143 ist im gesetzlichen Bedarfsplan für die... Lesen Sie mehr