die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fitnessstudiovertrag“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht München, Urteil vom 08.09.2022
- 161 C 2028/22 -
Kündigung eines Fitnessstudiovertrages aufgrund von Einschränkungen durch Corona-Schutzmaßnahmen
Fehlende Corona-Impfung berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung eines Fitnessstudiovertrages
Das Amtsgericht München erachtete die außerordentliche Kündigung eines Fitnessstudiovertrages aufgrund von Einschränkungen durch Corona-Schutzmaßnahmen für unwirksam und verurteilte die Beklagte zur Zahlung von ausstehenden Mitgliedsbeiträgen in Höhe von 1.184,00 EUR.
Die Münchner Beklagte schloss am 07.04.2021 mit der Klägerin einen Fitnessstudiovertrag beginnend ab dem 01.07.2021 mit einer Laufzeit von 18 Monaten und einem monatlichen Entgelt von 74 EUR. Die Beklagte kündigte den Fitnessstudiovertrag im August 2021 außerordentlich und leistete seitdem trotz mehrfacher Mahnung und Einschaltung eines Inkassobüros keine Zahlungen mehr.Nach Auffassung der Klägerin war die Kündigung unwirksam, da die Beklagte unter Beachtung der staatlichen Coronabeschränkungen jederzeit die Möglichkeit gehabt hätte, im Fitnessstudio zu trainieren. Es hätten lediglich die staatlichen Coronabeschränkungen gegolten,... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.05.2022
- XII ZR 64/21 -
BGH: Kunde kann während Corona-Lockdown gezahlten Fitnessstudiobeitrag zurückverlangen
BGH zur Zahlungspflicht bei coronabedingter Schließung eines Fitnessstudios - § 313 BGB wegen Art. 240 § 5 EGBGB nicht anwendbar
Der u.a. für das gewerbliche Mietrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte die Frage zu entscheiden, ob die Betreiberin eines Fitness-Studios zur Rückzahlung von Mitgliedsbeiträgen verpflichtet ist, welche sie in der Zeit, in der sie ihr Fitnessstudio aufgrund der hoheitlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie schließen musste, von einem Kunden per Lastschrift eingezogen hat.
Die Parteien schlossen am 13. Mai 2019 einen Vertrag über die Mitgliedschaft im Fitnessstudio der Beklagten mit einer Laufzeit von 24 Monaten, beginnend ab dem 8. Dezember 2019. Der monatliche Mitgliedsbeitrag, der im Lastschriftverfahren eingezogen wurde, betrug 29,90 € nebst einer halbjährigen Servicepauschale. Aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie musste die... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Paderborn, Urteil vom 09.07.2021
- 57a C 245/20 -
Corona: Betreiber kann Fitnessstudiovertrag um behördlich angeordnete Schließung verlängern
Zur Verlängerung des Fitnessstudiovertrages infolge der Covid 19- Pandemie
Ist das Fitnessstudio wegen der Corona-Pandemie behördlich geschlossen, so kann der Betreiber den Fitnessstudiovertrag um die Dauer der behördlichen Schließung verlängern. Dies hat das Amtsgericht Paderborn entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall stritten der Betreiber eines Fitnessstudios und ein Mitglied des Studios. Das Mitglied hatte den Fitnessvertrag im Januar 2020 zu Ende Mai 2020 gekündigt. Das Fitnessstudio wurde allerdings wegen der Coronapandemie im März 2020 behördlich geschlossen. Das Clubmitglied verlangte daher vom Betreiber des Studios für den Zeitraum der Schließung die Rückzahlung... Lesen Sie mehr
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Landgericht Osnabrück, Urteil vom 09.07.2021
- 2 S 35/21 -
Rückzahlung von Fitnessstudiobeiträgen wegen behördlicher Schließung
Keine Anpassung der Verträge für die Zeit der coronabedingten Schließung für Freizeiteinrichtungen
Das Landgericht Osnabrück hat die Berufung eines Fitnessstudios abgelehnt. Es muss die gezahlten Beiträge für den Zeitraum der behördlich angeordneten Schließung zurückzahlen, eine Nachholung der Leistung durch Verlängerung der Vertragslaufzeit sei nicht möglich. Lediglich eine Gutscheinlösung sei erlaubt.
Der Kläger hatte mit dem beklagten Fitnessstudio einen Mitgliedsvertrag über 24 Monate geschlossen. Aufgrund behördlicher Anordnung musste das Fitnessstudio vom 16.03.2020 bis zum 04.06.2020 schließen. Noch während der Schließung kündigte der Kläger seine Mitgliedschaft zum 08.12.2021. Die vom Kläger geschuldeten Mitgliedsbeiträge wurden auch für den Zeitraum der Schließung weiterhin... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.05.2016
- XII ZR 62/15 -
Berufsbedingter Wohnortwechsel berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung des Fitnessstudio-Vertrags
Für Recht auf vorzeitige Kündigung muss wichtiger Grund in Form von Krankheit oder Schwangerschaft vorliegen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein berufsbedingter Wohnortwechsel einen Kunden grundsätzlich nicht dazu berechtigt, seinen langfristigen Fitnessstudio-Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls verlangt als Betreiberin eines Fitnessstudios von dem Beklagten restliches Nutzungsentgelt für die Zeit von Oktober 2013 bis einschließlich Juli 2014. Die Parteien schlossen im Jahr 2010 einen Vertrag über die Nutzung des Fitnessstudios in Hannover für einen Zeitraum von 24 Monaten (Fitnessstudio-Vertrag). Sie vereinbarten ein monatliches... Lesen Sie mehr
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Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 30.05.2003
- 2 S 22/03 -
Erstvertragslaufzeit von 24 Monate für Fitnessstudio bei Möglichkeit zur Wahl der Vertragslaufzeit zulässig
Keine unangemessene Benachteiligung aufgrund Möglichkeit zur Wahl der jeweiligen Laufzeit
Kann ein Kunde zu Beginn eines Fitnessstudiovertrags zwischen mehreren Laufzeiten wählen und wird der Kunde nach Ablauf der Laufzeit für nur jeweils weitere drei Monate gebunden, so ist eine Erstvertragslaufzeit von 24 Monaten zulässig. Eine unangemessene Benachteiligung ist darin nicht zu sehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Mönchengladbach hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall ging es darum, ob eine Erstvertragslaufzeit von 24 Monaten für die Nutzung eines Fitnessstudios zulässig ist oder nicht.Das Landgericht Mönchengladbach entschied, dass eine Erstvertragslaufzeit von 24 Monaten jedenfalls dann keine unangemessene Benachteiligung darstellt, wenn der Fitnessstudiobetreiber seinen Kunden... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Mühldorf a. Inn, Urteil vom 12.10.2004
- 1 C 832/04 -
Schwangerschaft berechtigt zur fristlosen Kündigung eines Fitnessstudiovertrags
Verweis auf Aussetzung des Vertrags unzumutbar
Eine Schwangerschaft berechtigt zur fristlosen Kündigung eines Fitnessstudiovertrags. Auf eine Aussetzung des Vertrags braucht sich das schwangere Mitglied nicht verweisen lassen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Mühldorf a. Inn hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall kündigte im Juni 2003 eine Frau ihren Fitnessstudiovertrag, weil sie im sechsten Monat schwanger war und sich nicht mehr in der Lage sah das Fitnessstudio zu besuchen. Da der Fitnessstudiobetreiber die Kündigung nicht anerkannte, kam der Fall vor Gericht.Das Amtsgericht Mühldorf a. Inn entschied zu Gunsten... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hannover, Urteil vom 28.05.2009
- 568 C 15608/08 -
Vorliegen einer Schwangerschaft rechtfertigt für sich genommen keine fristlose Kündigung eines Fitnessvertrags
Möglichkeit der Aussetzung des Vertrags oder der kürzeren Vertragslaufzeit bestand
Das Vorliegen einer Schwangerschaft sowie einer Risikoschwangerschaft stellt für sich genommen keinen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung eines Fitnessvertrags dar. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Möglichkeit bestand, in Anbetracht einer möglichen Schwangerschaft, eine kürzere Vertragslaufzeit zu wählen oder den Vertrag ruhen zu lassen. Dies hat das Amtsgericht Hannover entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall schloss eine Frau im Juni 2006 einen Vertrag zur Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio ab. Im Dezember 2007 erfuhr sie, dass sie schwanger ist. Die Schwangerschaft nahm sie zum Anlass den Fitnessvertrag im August 2008 fristlos zu kündigen. Die Betreiberin des Fitnessstudios erkannte die Kündigung jedoch nicht an und erhob schließlich Klage auf Zahlung... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Münster, Urteil vom 18.06.2014
- 271 C 30721/13 -
Brille vergessen: Ungelesener Vertrag mit anderem Inhalt als gedacht kann wirksam angefochten werden
Rentnerin muss Kosten für einen irrtümlich unterschriebenen Fitnessstudiovertrag nicht zahlen
Wer irrtümlich eine Erklärung unterschreibt, die einen anderen Inhalt hat als besprochen und gedacht, kann die Erklärung wirksam anfechten. Dies entschied das Amtsgericht München.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine knapp siebzigjährige Münchnerin erhielt einen Flyer von einem Fitnessstudio für Frauen in München. Auf diesem Werbeflyer ist ausgeführt: "Testen Sie uns! 2 Wochen 19,90 Euro - letzter Starttermin 28.2.2013." Die Münchnerin leidet seit Jahren an körperlichen Problemen. Nach einer Rückenoperation Anfang 2013 wurden ihr sanfte Übungen zur... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Bad Homburg, Urteil vom 09.10.2003
- 2 C 1744/03 (24) -
Fitnessvertrag: Kein Recht zur fristlosen Kündigung bei fehlender Angabe der Art und Dauer der Erkrankung im Attest
Angabe "bis auf weiteres" sowie Bescheinigung über Arbeitsunfähigkeit unzureichend
Zwar kann ein Fitnessstudiovertrag wegen einer schweren Erkrankung fristlos gekündigt werden. Wird die Erkrankung aber bestritten, so muss der Nutzer das Vorliegen der Erkrankung nachweisen. Dazu genügt nicht die Vorlage eines ärztlichen Attestes aus dem sich weder die Art noch die Dauer der Erkrankung ergibt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bad Homburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1998 schloss ein Mann trotz dessen, dass er seit vielen Jahren über Schmerzen in der Hand klagte, einen Fitnessstudiovertrag ab. Diesen kündigte er im Oktober 2002 fristlos. Als Begründung gab er an, dass er über gesundheitliche Probleme litt. Er legte dazu auch ein ärztliches Attest vor, aus dem sich ergab, dass der Nutzer "bis auf... Lesen Sie mehr