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Amtsgericht Rüsselsheim, Urteil vom 15.06.2015
- 3 C 958/15 (42) -
Verweigerung der Beförderung bei verspätetem Erscheinen am Gate aufgrund Verzögerungen bei der Sicherheitskontrolle zulässig
Verzögerungen an Sicherheitskontrolle nicht Fluggesellschaft zurechenbar
Erscheint ein Fluggast aufgrund von Verzögerungen an der Sicherheitskontrolle zu spät am Gate, darf die Fluggesellschaft die Beförderung verweigern. Ein Anspruch auf Ausgleichszahlung besteht dann nicht. Die Verzögerungen an der Sicherheitskontrolle sind nicht der Fluggesellschaft zuzurechnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Rüsselsheim hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2015 erreichte ein Fluggast aufgrund von erheblichen Verzögerungen bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen Frankfurt am Main zu spät das Gate. Die Fluggesellschaft verweigerte daher die Beförderung des Fluggastes, so dass er seinen Flug nach Palma de Mallorca nicht antreten konnte. Der Fluggast war mit der Nichtbeförderung jedoch nicht einverstanden. Er führte an, an der Sicherheitskontrolle schikaniert worden zu sein, was zu der erheblichen Verzögerung geführt habe. Der Fluggast erhob schließlich Klage auf Ausgleichszahlung.Das Amtsgericht Rüsselsheim entschied gegen... Lesen Sie mehr
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