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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Glasscherben“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Heinsberg, Urteil vom 13.07.2012
- 19 C 122/12 -
Kein Schmerzensgeld bei Verletzung eines Diskothek-Besuchers durch Glasscherben auf der Tanzfläche
Mit Scherben auf dem Boden muss in einer Diskothek gerechnet werden
Verletzt sich ein Diskothek-Besucher nach einem Sturz an auf dem Boden der Tanzfläche befindlichen Glasscherben, so besteht kein Anspruch auf Schmerzensgeld. Es verwirklicht sich insofern das eigene Risiko des Diskothekbesuches sich zu verletzen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Heinsberg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Besucherin einer Diskothek erlitt während ihres Aufenthalts eine Schnittverletzung am linken Unterschenkel. Die mit einem Rock bekleidete Besucherin behauptete, sie sei im Zuge des dichten Gedränges von hinten "geschubst" worden und zu Boden gefallen. Dabei habe sie sich die Schnittwunden an den auf dem Boden der Tanzfläche befindliche Glasscherben zugezogen. Sie verlangte daraufhin vom Diskothek-Betreiber Schmerzensgeld.Das Amtsgericht Heinsberg entschied zu Gunsten des Diskothek-Betreibers. Der Besucherin der Diskothek habe kein Anspruch auf Schmerzensgeld gemäß § 823 Abs.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 07.09.2011
- 111 C 31658/08 -
Hotelbesitzer haftet für Schäden durch zersplitterte Duschkabinenglastür
Hotelier schuldet gefahrlose Benutzung der Einrichtungen eines Hotelzimmers
Weist ein Hotelzimmer bereits bei Anmietung einen Mangel auf, haftet der Vermieter auch ohne Verschulden. Besteht eine Gefahrenquelle in diesem Zimmer, stellt dies einen Mangel dar. Dabei ist es unerheblich, ob technische Normen eingehalten wurden. Entscheidend ist, was nach dem Vertrag geschuldet wurde. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Streitfall übernachtete eine Kieferorthopädin im Juli 2008 in einem Hotel in München. Als sie am Morgen die Glastür zur Dusche öffnete, barst diese plötzlich explosionsartig. Durch die herumfliegenden Glassplitter wurde sie im Gesicht und an der rechten Hand verletzt. Auch ihre Brille wurde irreparabel beschädigt. Die Schnittverletzung am rechten Zeigefinger verschlechterte... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.02.2012
- 5 A 2375/10 und 5 A 2382/10 -
Glasverbot im Kölner Straßenkarneval rechtmäßig
Verbot des Mitführens, Benutzens und Verkaufens von Glas aufgrund drohender Gefahren bei Veranstaltung gerechtfertigt
Das Glasverbot im Kölner Straßenkarneval 2010 war rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln und erklärte, dass es vergleichbare Glasverbote auch künftig, also auch beim Straßenkarneval 2012 geben soll.
Im Jahr 2010 hatte die Stadt Köln erstmals durch Allgemeinverfügung verboten, an einzelnen Karnevalstagen in bestimmten Bereichen der Innenstadt (Altstadt, Zülpicher Viertel, Teile der Ringe) Glasbehältnisse außerhalb von geschlossenen Räumen mitzuführen und zu benutzen. Dort ansässigen Einzelhandelsbetrieben war zugleich die Abgabe von Glasgetränkebehältnissen verboten worden.... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht München, Urteil vom 11.01.2011
- 5 U 3158/10 -
Sektflasche explodiert: Hersteller zu Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt
Hersteller haften für Produktfehler - auch für unvermeidbare Ausreißer
Der Hersteller haftet für seine Produkte und muss durch Fehler verursachte Schäden ersetzen. Insbesondere die von Glasflaschen mit kohlensäurehaltigen Getränken wie Sekt ausgehenden Gefahren sind bekannt. Explodiert eine Sektflasche in der Hand eines Kunden, so kann sich der Sekthersteller nicht einfach darauf berufen, dass es möglicherweise erst nach dem Verkauf zu einer Beschädigung der Flasche gekommen sein könnte. Eine solche Beschädigung erst nach Auslieferung der Flasche muss der Hersteller nachweisen. Andernfalls schuldet er dem verletzten Kunden Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Geklagt hatte in dem in letzter Instanz vom Oberlandesgericht München entschiedenen Fall eine Lehrerin. Diese war auf einer Dienstbesprechung verletzt worden, als der Schulrektor den 21 Lehrern des Kollegiums jeweils eine 0,2 Liter Flasche Piccolo überreicht hatte. Beim Übergeben einer der Flaschen explodierte diese in der Hand des Rektors. Die Klägerin wurde von umherfliegenden Glassplittern... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.11.2010
- 5 B 1475/10 und 5 B 1476/10 -
OVG Nordrhein-Westfalen bestätigt Glasverbot im Kölner Straßenkarneval zum Sessionsauftakt am 11. November 2010
Störung der öffentlichen Sicherheit durch die ordnungswidrige Entsorgung von Glasflaschen im öffentlichen Straßenraum
Mit Eilbeschlüssen vom 9. November 2010 hat der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen das für den Sessionsauftakt am 11. November 2010 im Kölner Straßenkarneval verfügte Glasverbot der Stadt Köln bestätigt und damit anderslautende Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln aufgehoben.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Stadt Köln mit einer für sofort vollziehbar erklärten Allgemeinverfügung für den 11. November 2010 in der Altstadt und im Zülpicher Viertel ein allgemeines Verbot ausgesprochen, Glasbehältnisse mitzuführen und zu benutzen.Zur Begründung seiner Entscheidung hat der 5. Senat ausgeführt: Nach summarischer Prüfung spreche viel... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 04.11.2010
- 20 L 1606/10/ 20 L 1607/10 -
Kölner Glasverbot zum Karnevalsauftakt gestoppt
Allgemeines Recht der Gefahrenabwehr lässt vorsorgende Maßnahmen nicht zu
Das von der Stadt Köln für die Sessionseröffnung am 11.11. ausgesprochene Glasverbot in der Kölner Innenstadt wurde im Eilverfahren gestoppt. Damit gibt das Verwaltungsgericht Köln den Anträgen einer Anwohnerin und eines Kiosk-Betreibers statt.
In den zu entscheidenen Fällen hatte die Stadt Köln zum 11.11. für die Altstadt und das Zülpicher Viertel mit einer Allgemeinverfügung erneut ein allgemeines Verbot des "Mitführens und Benutzens von Glasbehältnissen" ausgesprochen und mit individuellen Ordnungsverfügungen Kiosk-Betreibern verboten, zu bestimmten Zeiten Getränke in Glasbehältnissen zu verkaufen. Anders als im Frühjahr... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 16.09.2010
- 20 K 441/10 und 20 K 525/10 -
VG Köln: Glasverbot beim Kölner Karneval 2010 war rechtswidrig
Allgemeines Recht der Gefahrenabwehr lässt rein vorsorgende Maßnahmen grundsätzlich nicht zu
Das „Glasverbot“ an Karneval 2010 in der Kölner Innenstadt war rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.
Die Stadt Köln hatte im Januar 2010 mit einer Allgemeinverfügung für bestimmte Zeiten an den Karnevalstagen in der Altstadt, im Zülpicher Viertel und im Bereich der Ringe ein allgemeines Verbot des „Mitführens und Benutzens von Glasbehältnissen“ ausgesprochen und mit individuellen Ordnungsverfügungen Kiosk-Besitzern verboten, zu bestimmten Zeiten während des Karnevals Getränke in Glasbehältnissen... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.03.2010
- 3 K 319/09 -
OVG Sachsen-Anhalt: Alkoholverbotsverordnung in Magdeburg unzulässig
Müllvermeidung zur Rechtfertigung der Verordnung unverhältnismäßig
Die Alkoholverbotsverordnung der Landeshauptstadt Magdeburg ist unwirksam. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt.
Gegenstand des Normenkontrollverfahrens, für welches das Oberverwaltungsgericht in erster Instanz zuständig ist, war die "Gefahrenabwehrverordnung betreffend die Abwehr von Gefahren durch Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit" der Landeshauptstadt Magdeburg vom 12. Dezember 2008. Nach dieser Verordnung, deren Geltungsdauer bis Ende des Jahres 2010 befristet ist, ist zunächst im gesamten... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.02.2010
- 5 B 119/10 sowie 5 B 147, 148, 149 und 150/10 -
OVG Nordrhein-Westfalen bestätigt Glasverbot im Kölner Straßenkarneval
Glasverbot zur Reduzierung der durch Glasbruch verursachten Schäden sinnvoll und zulässig
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat das für den Kölner Straßenkarneval verfügte Glasverbot der Stadt Köln bestätigt und damit eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln aufgehoben.
Mit einer für sofort vollziehbar erklärten Allgemeinverfügung hatte die Stadt Köln für bestimmte Zeiten an den Karnevalstagen in der Altstadt, im Zülpicher Viertel und im Bereich der Ringe ein allgemeines Verbot ausgesprochen, Glasbehältnisse mitzuführen und zu benutzen.Zur Begründung seiner Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht ausgeführt: Zwar werde im Allgemeinen... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 13.07.2001
- 9 U 141/00 -
Private Party: Wer haftet bei Unfall am Stehtisch?
Gastgeberin stürzte mit Gläsertablett
Wer bei einer Feier im Freien an einem Stehtisch einen Fuß zurücksetzt, ohne zu wissen, dass ein anderer unmittelbar hinter ihm vorbeigeht, haftet regelmäßig nicht für dessen Sturz. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Die Gastgeberin eines abendlichen Sommerfestes, eine Rechtsanwältin aus dem Raum Münster, ging mit einem Gläsertablett hinter einem Gast her, der an einem Stehtisch stand. Just in diesem Moment setzte der Gast einen Fuß zurück. Er hatte die Gastgeberin nicht bemerkt. Die Anwältin stürzte und zog sich erhebliche Verletzungen zu. Sie beklagt die fortdauernde Beeinträchtigung ihres linken... Lesen Sie mehr
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