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Amtsgericht Paderborn, Urteil vom 03.12.2020
- 57 C 44/20 -
Ungewöhnliche Farbgestaltung bei bläulich/grüner Glitzer-Wandfarbe in gesamter Wohnung
Mieter muss Wohnung bei Auszug in dezenten Farben streichen
Sind sämtliche Wände einer Mietwohnung in bläulich/grüner Glitzer-Farbe gestrichen, so muss der Mieter bei Auszug die Wände in dezenten Farben überstreichen. Anderenfalls macht er sich schadensersatzpflichtig. Dies hat das Amtsgericht Paderborn entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt: Die Mieterin einer Wohnung in Nordrhein-Westfalen hatte sämtliche Wände der Wohnung mit einer bläulich/grünen Wandfarbe gestrichen. Zudem enthielt die Farbe Glitzerpartikel, wodurch die Wände bei einem bestimmte Lichteinfall ein wenig glitzerten. Bei Übergabe der Wohnung waren sämtliche Wände weiß gestrichen. Nachdem das Mietverhältnis im Februar 2020 beendet war, weigerte sich die Mieterin trotz entsprechender Fristsetzung durch die Vermieterin die Wände in einer dezenten Wandfarbe zu überstreichen. Die Vermieterin beauftragte daraufhin eine Malerfirma und klagte gegen die Mieterin auf Erstattung der Kosten.... Lesen Sie mehr
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