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Landgericht Coburg, Urteil vom 12.06.2012
- 23 O 119/11 -
Gemeinde bei Unfall durch angehobenen Gullydeckel zum Schadensersatz verpflichtet
Geschädigter muss behauptete Schäden jedoch nachweisen können
Ereignet sich bei starkem Regen ein Unfall durch einen angehobenen Gullydeckel und fährt der Autofahrer bereits mit Schrittgeschwindigkeit, so haftet die Gemeinde für den entstandenen Schaden. Der Kläger muss dabei die Höhe seiner behaupteten Schäden auch nachweisen können. Das Gericht muss überzeugt werden, dass die behaupteten Schäden auch auf das Unfallereignis zurückzuführen sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall fuhr der Kläger im August 2010 mit seinem Pkw über eine aufgrund starken Regens überflutete Fahrbahn. Ein Gullydeckel war durch den Regen aus der Verankerung gedrückt worden. Der Kläger behauptete, dass er dabei in einen fast offenen Kanalschacht gefahren sei. Er habe wegen des auf der Straße stehenden Wassers auch nicht erkennen können, dass der Kanalschacht offen war. Auch meinte der Autofahrer, dass die Gemeinde ihren Schachtdeckel besser sichern hätte müssen. Deswegen verlangte er zuletzt für Schäden an seinem Fahrzeug über 3.000 Euro.Die Gemeinde verteidigte sich damit, dass es bei extremen... Lesen Sie mehr
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