die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „haushaltsnahe Dienstleistungen“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.04.2023
- VI R 24/20 -
Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme haushaltnaher Dienstleistungen durch Mieter
Absetzbarkeit gilt auch für fremd beauftragte haushaltnahe Dienstleistungen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Mieter Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gemäß § 35 a des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuermindernd geltend machen können, auch wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben.
Die Kläger wohnten in einer angemieteten Eigentumswohnung. Der Vermieter stellte ihnen mit der Nebenkostenabrechnung Aufwendungen für Treppenhausreinigung, Schneeräumdienst, Gartenpflege und für die Überprüfung von Rauchwarnmeldern in Rechnung. Hierfür begehrten sie die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nach § 35 a EStG. Finanzamt und Finanzgericht lehnten dies ab.Der BFH entschied anders. Er gab den Steuerpflichtigen Recht. Nach der Entscheidung des BFH steht der Steuerermäßigung nicht entgegen, dass Mieter die Verträge mit den jeweiligen Leistungserbringern, z.B. dem Reinigungsunternehmen... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 15.02.2023
- VI R 7/21 -
Keine Steuerermäßigung für ein Hausnotrufsystem ohne Sofort-Hilfe
Voraussetzung für Anspruch auf Steuerermäßigung nicht erfüllt
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Steuerermäßigung nach § 35 a Abs. 2 (Ermäßigung der Einkommensteuer um 20 % der Aufwendungen) für ein Hausnotrufsystem nicht in Anspruch genommen werden kann, wenn dieses im Notfall lediglich den Kontakt zu einer 24 Stunden-Servicezentrale herstellt.
Streitfall hatte die Klägerin ihre Wohnung mit einem Hausnotrufsystem ausgestattet. Der mit dem Anbieter geschlossene Vertrag beinhaltete jedoch lediglich die Bereitstellung des Hausnotruf-Geräts und einen 24 Stunden-Bereitschaftsservice. Das Finanzamt berücksichtigte die geltend gemachten Aufwendungen für das Hausnotrufsystem nicht als haushaltsnahe Dienstleistung. Das Finanzgericht... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.10.2017
- 1 K 1650/17 -
Keine Steuerermäßigung für Anliegerbeiträge zum Straßenausbau
Anliegerbeiträge zum Ausbau von Gehwegen und Straßenbeleuchtung können nicht als "haushaltsnahen Handwerkerleistungen" anerkannt werden
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Anliegerbeiträge zum Ausbau von Gehwegen und Straßenbeleuchtung keine sogenannten "haushaltsnahen Handwerkerleistungen" im Sinne des § 35 a Abs. 3 EStG beinhalten und daher zu keiner Steuerermäßigung führen.
Die Klägerin ist Eigentümerin eines Grundstücks im Landkreis Cochem-Zell und musste im Streitjahr 2015 Vorausleistungen auf wiederkehrende Beiträge für den Ausbau von Gehwegen und Straßenbeleuchtungen zahlen (rund 8.700 Euro). Den in den Beiträgen enthaltenen Lohnanteil schätzte sie auf 5.266 Euro und machte diesen Betrag in ihrer Einkommensteuererklärung als haushaltsnahe Handwerkerleistung... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.10.2017
- 3 K 3130/17 -
Erschließungsbeiträge für Straßenausbaumaßnahmen sind nicht als Handwerkerleistungen steuerlich absetzbar
Planungskosten für Straßenausbaumaßnahmen stellen keine Handwerkerleistungen dar
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass für Erschließungsbeiträge und Straßenausbaubeiträge die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nicht in Anspruch genommen werden kann.
In dem zur Entscheidung stehenden Fall wollte ein Ehepaar einen Teil der Erschließungskosten, die es an die Gemeinde für den Ausbau der unbefestigten Sandstraße vor ihrem Grundstück zahlen musste, als solche für eine haushaltsnahe Dienstleistung von der Einkommensteuer absetzen. Da der Vorauszahlungsbescheid der Gemeinde nur eine Gesamtsumme auswies, schätzten sie die Arbeitskosten... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 18.10.2017
- 18 S 339/16 -
Vermieter muss in gewissem Umfang Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen erteilen
Pauschalrechnungen müssen aufgeschlüsselt und Anteil der Dienstleistungen ausgewiesen werden
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass ein Mieter von seinem Vermieter beanspruchen kann, in einer Betriebskostenabrechnung bestimmte Kosten so aufzuschlüsseln, dass der Mieter zum Zwecke der Steuerersparnis gegenüber dem Finanzamt haushaltsnahe Dienstleistungen in Abzug bringen kann. In dem entschiedenen Fall muss der Vermieter die Betriebskostenabrechnung so erstellen, dass bestimmte Nebenkosten sowie Kosten für Frisch- und Schmutzwasser nach einzelnen Beträgen und zugrunde liegenden Leistungen aufgeschlüsselt werden.
Die Parteien des zugrunde liegenden Rechtsstreits hatten im Jahr 2014 einen Mietvertrag über eine Wohnung in Berlin-Charlottenburg geschlossen. Wie häufig war der Mieter auch hier verpflichtet, auf die Kosten für Heiz- und Betriebskosten Vorauszahlungen zu leisten, über die dann periodengerecht abzurechnen war. In der Klausel § 3 Nr. 4 des Mietvertrages war vereinbart, dass der Vermieter... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Münster, Urteil vom 06.04.2016
- 13 K 136/15 E -
Versicherungsleistung mindert abzugsfähige Aufwendungen für haushaltsnahe Handwererleistungen
Wirtschaftliche Belastung durch Handwerkerkosten entfällt bei Kostenübernahme durch Versicherung
Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen können zu einer Steuerermäßigung führen. Nach der gesetzlichen Regelung ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag um 20 %, höchstens um 1.200 Euro, der Aufwendungen. Versicherungsleistungen mindern den Ermäßigungsbetrag. Dies entschied das Finanzgericht Münster.
Im zugrunde liegenden Streitfall erlitt die Klägerin einen Wasserschaden, für dessen Beseitigung Handwerkerkosten in Höhe von insgesamt 3.224 Euro anfielen. Die Versicherung der Klägerin erstattete die Aufwendungen. In ihrer Einkommensteuererklärung setzte die Klägerin die Handwerkerkosten an und beantragte die Gewährung der Steuerermäßigung. Das Finanzamt lehnte dies aufgrund der Regulierung... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 03.09.2015
- VI R 18/14 -
Aufwendungen für Notrufsystem in Seniorenresidenz können als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden
Rufbereitschaft ist haushaltsnahe Dienstleistungen im Sinne der Vorschrift anzusehen
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Aufwendungen für ein Notrufsystem, das innerhalb einer Wohnung im Rahmen des "Betreuten Wohnens" Hilfeleistung rund um die Uhr sicherstellt, als haushaltsnahe Dienstleistungen gemäß § 35 a Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) die Einkommensteuer ermäßigen können.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens bewohnt eine Drei-Zimmer-Wohnung im Rahmen des "Betreuten Wohnens" in einer Seniorenresidenz. Neben dem Mietvertrag mit dem Eigentümer der Wohnung schloss er mit dem Betreiber der Residenz einen Seniorenbetreuungsvertrag ab. Darin verpflichtete sich der Betreiber u.a. dazu, dem Kläger 24 Stunden pro Tag ein Notrufsystem zur Verfügung zu stellen,... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 03.09.2015
- VI R 13/15 -
Versorgung und Betreuung eines Haustieres kann als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich begünstigt werden
Bei Inanspruchnahme von Leistungen mit hinreichender Nähe zur Haushaltsführung ist Steuerermäßigung zu gewähren
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Versorgung und Betreuung eines im Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommenen Haustieres als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35 a Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) begünstigt sein kann.
Die Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ließen während des Urlaubs ihre Hauskatze von der "Tier- und Wohnungsbetreuung A" in ihrer Wohnung betreuen. Hierfür wurde ihnen ein Betrag in Höhe von 302,90 Euro in Rechnung gestellt. Die Rechnungen beglichen die Kläger im Streitjahr (2012) per Überweisungen.In ihrer Einkommensteuererklärung beantragten sie für diese... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.02.2015
- 15 K 1779/14 E -
Aufwendungen für die Betreuung eines Haustieres sind steuerbegünstigt
Leistungen für Versorgung und Betreuung eines in den Haushalt aufgenommenen Haustiers sind als "haushaltsnahe Dienstleistung" anzusehen
Das Finanzgericht Düsseldorf hat Tierbetreuungskosten als Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt und damit der Auffassung der Finanzverwaltung widersprochen.
Die Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls halten eine Hauskatze in ihrer Wohnung. Mit der Betreuung des Tieres während ihrer Abwesenheit beauftragten sie eine Tier- und Wohnungsbetreuerin, die ihnen pro Tag 12 Euro, im Streitjahr 2012 insgesamt 302,90 Euro, in Rechnung stellte. Die Rechnungen beglichen die Kläger per Überweisung. Mit der Einkommensteuererklärung beantragten sie... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.03.2014
- VI R 56/12 -
Aufwendungen für einen Hausanschluss können als steuerbegünstigte Handwerkerleistung anerkannt werden
Hausanschluss ist insgesamt - auch mit Verlauf im öffentlichen Straßenraum - zum Haushalt zu zählen
Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (nicht aber bei einem Neubau), die in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen, können als steuerbegünstigte Handwerkerleistung gelten gemacht werden. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Im entschiedenen Fall war der Haushalt des Steuerpflichtigen nachträglich an das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen worden.Der Bundesfinanzhof entschied, dass Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (nicht aber bei einem Neubau), die in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt... Lesen Sie mehr